Mit fremden Kindern verreisen: Das sollten Eltern wissen
Stand: 15.06.2023, 06:00 Uhr
Ferien sind für viele Kinder die schönste Zeit des Jahres. Noch schöner, wenn der beste Freund oder die beste Freundin mit in den Urlaub kommt. Doch, wenn Eltern mit fremden Kindern verreisen, sollten sie sich vorher absichern - damit es später keinen Ärger gibt.
Die Eltern verstehen sich gut, die Kinder sowieso, trotzdem gilt es einige Dinge zu beachten, wenn Kinder befreundeter Familien im Urlaub dabei sind. Es reichen schon ein aufgeschlagenes Knie oder eine allergische Reaktion auf einen Mückenstich - und die Probleme beginnen.
"Wenn ich einen Arzt aufsuchen muss und nicht die elterliche Sorge für das Kind inne habe, brauche ich irgendein Dokument, das mich legitimiert, mit dem Kind zum Arzt zu gehen", sagt die Familienrechtlerin Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein.
Vollmacht für den Ernstfall
Vor dem Urlaub sollten die Eltern des mitreisenden Kindes daher eine Reisevollmacht unterschreiben. Entsprechende Vorlagen bietet zum Beispiel der ADAC, auch Anwälte helfen bei den richtigen Formulierungen. Geht es ins Ausland, ist es ratsam, die Vollmacht in die jeweilige Landessprache zu übersetzen.
Planen die Gasteltern besondere Freizeitaktivitäten wie einen Besuch auf der Wasserskianlage oder einen Ausflug in den Kletterpark, kann es hilfreich sein, sich auch dafür das schriftliche Einverständnis der Eltern einzuholen.
Organisatoren von Ferienfreizeiten sind meist gut vorbereitet
Außerdem sollten die Gasteltern neben dem Ausweis des Kindes auch eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Kopie der Personalausweise der Eltern dabeihaben. Wichtig sind darüber hinaus die Krankenkassenkarte und der Impfausweis.
Die Anbieter organisierter Kinder- und Jugendfreizeiten sind auf solche Ernstfälle in der Regel gut vorbereitet. Sie haben üblicherweise entsprechende Formulare, mit denen sie sich vor der Reise vorsorglich alle nötigen Einverständniserklärungen von den Eltern einholen.
Haftung wie für das eigene Kind
Beim Fußballspielen geht ein Fenster in der Ferienwohnung kaputt oder beim Toben im Hotelzimmer fällt der Fernseher herunter. Wenn das Gastkind im Urlaub etwas kaputt macht, geht es schnell um die Frage, wer dafür verantwortlich ist.
Hier haben die Gasteltern die gleiche Verantwortung wie für ihr eigenes Kind. Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren können niemals für ihre Taten verantwortlich gemacht werden. Haben die Gasteltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, ist ihre Haftpflichtversicherung gefragt, ansonsten bleiben die Geschädigten theoretisch auf ihrem Schaden sitzen.
Bei älteren Gastkindern, die für ihren Schaden verantwortlich gemacht werden können, haftet das Kind selbst. In der Praxis müssen also die Eltern – oder deren Versicherung – einspringen, selbst dann, wenn die gar nicht dabei waren, als das Missgeschick passiert ist.