Symbolbild: Zwei Computermäuse sind auf einer Laufstrecke zu sehen, auf der einen ist ein Schneckenhaus zu sehen, die ist deutlich schneller.

Internet zu langsam? Das können Verbraucher tun

Stand: 26.07.2022, 15:57 Uhr

Das Internet ist noch in vielen Wohnungen in Deutschland zu langsam. Das haben Tausende Messungen mit einer App der Bundesnetzagentur ergeben. Sie sind auch betroffen? Das können Sie dagegen tun.

Von Mitte Dezember bis Ende Juni haben rund 22.000 Menschen ihre Internetverbindung getestet - mit der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Das Ergebnis: In fast allen Fällen war die Internetverbindung schlechter als vertraglich vereinbart. Für Verbraucher heißt das: Sie haben einen Anspruch auf Preisminderung.

Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Anschluss sei auch zu langsam, können Sie aktiv werden. Die rechtsverbindliche Messmöglichkeit gibt es seit Dezember und sie kann von allen Verbrauchern genutzt werden. Die Details dazu haben wir hier zusammengestellt.

Wie kann ich die Geschwindigkeit meines Internet-Anschlusses testen?

Über die App der Bundesnetzagentur. Die muss auf dem Computer installiert werden und misst dann die Internetgeschwindigkeit. Das Prozedere wird "Messkampagne" genannt und ist etwas zeitaufwendig: Insgesamt müssen 30 Messungen an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden.

Zwischen den Messtagen ist jeweils ein Tag Pause einzuhalten. Außerdem müssen an den Messtagen die Testungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn alle Schritte durchgeführt worden sind, erhalten Sie ein Protokoll und die Aussage, ob ein Verstoß gegen ihren Vertrag vorliegt. Das Protokoll mit allen Messdetails können Sie als Nachweis nutzen, wenn Sie den Preis für ihren Internetanschluss mindern wollen.

Wie berechne ich meine Minderung und fordere sie ein?

Wie hoch der Anspruch auf Minderung ist, können Sie über die Verbraucherzentrale herausfinden. Sie hat dafür einen Rechner auf ihrer Internetseite. Wer zum Beispiel DSL mit 50 Mbit hat und dafür 30 Euro zahlt - aber nur 25 Mbit rausbekommt, muss laut Verbraucherzentrale nur noch die Hälfte zahlen.

Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Internetanbieter auseinandersetzen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale gibt es dafür ein Formular. Das zeigt an, um wie viel der Preis gesenkt werden darf - und bietet einen Brief für den Internetanbieter als Vordruck an.

"Die Anbieter werden immer ein Gegenangebot zu unserer errechneten Preisminderung machen, das weniger Minderung vorsieht", sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW am Dienstag dem WDR. Er riet: "Wenn es nicht zu weit weg ist und Sie keine Lust auf den Ärger haben - nehmen Sie es an."

Wem das zu aufwendig ist: Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht eingehalten wird. Dafür müssen Sie dem Anbieter jedoch zuvor eine Frist setzen - damit er die Möglichkeit hat, die Leistung doch noch zu erbringen.

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