Die Zahl der Verurteilungen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern in NRW ist im Zehnjahresvergleich um 55 Prozent zurückgegangen. Wie das Statistische Landesamt IT.NRW am Freitag mitteilte, wurden 12.397 junge Menschen nach den aktuellsten Daten für das Jahr 2022 von Gerichten in Nordrhein-Westfalen verurteilt.
Deutlich stärkerer Trend als bei Erwachsenen
Darunter waren 5.028 jugendliche Delinquenten und 7.369 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren. Zehn Jahre zuvor waren es 27.538 Verurteilungen gewesen. Mit fast 68 Prozent gab es den größten Rückgang in der Hauptdeliktsgruppe "Diebstahl und Unterschlagung".
Zum Vergleich: Die Zahl der Verurteilungen von erwachsenen Straftätern von über 21 Jahren sank binnen eines Jahrzehnts lediglich um 14,1 Prozent.
Gut 82 Prozent der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden waren 2022 männlich. Am häufigsten kam es zu einer Verurteilung wegen Straftaten gegen die Person (22,4 Prozent), wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten (18,9 Prozent) sowie wegen Diebstahls und Unterschlagung (17,6 Prozent). Unter Straftaten gegen die Person versteht man unter anderem Körperverletzung und Nötigung.
Unterschied Jugendliche und Heranwachsende
Als jugendlich gelten Täter im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht strafmündig. Der Begriff Heranwachsende bezeichnet Personen von 18 bis unter 21, die sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht verurteilt werden können.