Bevor der Verfassungsgerichtshof, den manche auch Landesverfassungsgericht nennen, seine erste Entscheidung fällen konnte, wurde gestritten. Jahrelang. Es ging um die Frage, ob die Bundesländer überhaupt eine eigene Verfassung und damit auch eine Gerichtsbarkeit bekommen sollten. Die Alliierten befürchteten zu viel Macht bei den einzelnen Bundesländern.
Auf Abstand zur Regierung
Seit seiner Gründung im Jahr 1952 ist der Sitz des Gerichtes in Münster. Das sollte damals unter anderem signalisieren, dass genügend Distanz zur Landesregierung mit ihrem Sitz in Düsseldorf besteht. Denn das Verfassungsgericht ist mitnichten Teil der Landesregierung, die keinen Einfluss auf die Richterinnen und Richter nehmen sollte.
„Den Rechtsstaat vor jedem Missbrauch zu schützen. Das war nach den schlimmen Erfahrungen mit der Willkürherrschaft des Nationalsozialismus das höchste Ziel der Väter und der Mütter unseres Grundgesetzes". Mit diesen Worten beschrieb Johannes Rau 1994 die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes. Er war Ministerpräsident, als der damalige Präsident des Gerichts, Michael Bertrams, seine Arbeit aufgenommen hat.
Kein Applaus für Urteile
Diese Aufgabe hat das Gericht immer ernst genommen, oft genug gegen Widerstand aus der Politik. „Man darf nicht nach irgendwelchen Applaus-Szenarien Ausschau halten, sondern man muss sich an die Aufgabe halten“, sagt Ex-Gerichtspräsident Bertrams.
Barbara Dauner-Lieb, aktuelle Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW
1999 zum Beispiel hatte der damalige Ministerspräsident Wolfgang Clement Innen- und Justizministerium zusammengelegt. Das Gericht kippte diese Entscheidung wieder. Clement war angefressen, weil er in seinen Entscheidungskompetenzen in die Schranken gewiesen worden war. Und das Gericht hatte deutlich gemacht, wozu es fähig ist.
Das Gericht und Garzweiler II
Mit seinen Urteilen hat das oberste Gericht Landeshaushalte gestoppt, die Kommunen neu geordnet und dafür gesorgt, dass Lippe zu NRW gehört. Aber auch das Gericht selbst wurde immer wieder in die Schranken gewiesen - wenn das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen kassiert hat. Zum Beispiel zu Demos der NPD in Nordrhein-Westfalen.
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW wird in diesen Tagen wieder aktuell: 1997 hatte er entschieden, dass es den Tagebau Garzweiler II geben und dort Braunkohle gefördert werden darf. Erst Anfang dieses Monats wurde das Ende von Garzweiler II im Jahre 2030 besiegelt.
Seit 2019 kann auch jeder Bürger und jede Bürgerin Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof erheben, um seine Rechte gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen durchzusetzen.
Über das Thema berichten wir u.a. auf WDR 5 im Westblick ab 17.05 Uhr