NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat am Mittwoch (14.8.2019) ihren ersten Entwurf zur Reform der Straßenausbaubeiträge vorgelegt.
Das Gesetz soll Anwohner von hohen Forderungen teils fünfstelliger Summen entlasten. Zugleich soll es aber grundsätzlich dabei bleiben, dass Hausbesitzer weiterhin an den Straßenausbaukosten beteiligt werden.
Mehr Transparenz und Beteiligung
Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfes ist, die Anwohner frühzeitig und transparent über anstehende Straßensanierungen zu informieren. Städte und Gemeinden sollen künftig ein Straßen- und Wegekonzept erstellen, in dem alle geplanten Baumaßnahmen der nächsten fünf Jahre aufgeführt sind.
Außerdem soll es verpflichtende Anwohnerversammlungen geben, bei denen Betroffene informiert und angehört werden.
Wirtschaftliche Überforderung vermeiden
Wer einen Beitragsbescheid bekommt, soll künftig "voraussetzungslos" einen Anspruch auf Ratenzahlung haben. Bisher war die Ratenzahlung nur unter "erheblichen Härten" möglich. Die Ratenzahlung soll auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden können. Die Zinsen für dieses Darlehen sollen zwei Prozent über dem Basiszins liegen.
In Härtefällen soll eine unbefristete Stundung möglich sein. Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Forderung der Kommune einen Anwohner in die private Insolvenz führen würde.
65 Millionen vom Land
Um die Forderungen der Kommunen an die Anwohner zu reduzieren, stellt das Land ab 2020 jährlich 65 Millionen Euro bereit. Dies muss allerdings noch mit dem Landeshaushalt verabschiedet werden.
An dem Gesetzentwurf sind im Laufe der Beratungen noch Änderungen möglich.