Die Polizei in NRW nimmt 115 Lasermessgeräte wieder in Betrieb, die sie vorübergehend aus dem Verkehr gezogen hatte. Eine Überprüfung habe ergeben, dass es bei "ordnungsgemäßem Gebrauch" zu keinen unzulässigen Messfehlern komme, so ein Sprecher des zuständigen Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD).
Hersteller hatte über mögliche Messfehler informiert
Im Juli hatte die Polizei - wie auch in anderen Bundesländern - den Gebrauch der Messgeräte vom Typ "TruSpeed LTI 20-20" gestoppt, nachdem der Hersteller über mögliche Messfehler informiert hatte. Forscher hatten festgestellt, dass das Gerät zum Beispiel bei stehenden Autos eine geringe Geschwindigkeit angezeigt hatte. Sie führten das unter anderem auf das natürliche Zittern der Hand zurück.
Das LZPD hat daher eine neue Gebrauchsanweisung verschickt, nach der man das Messgerät nur noch mit einem Stativ benutzen darf - was laut Polizei erfahrungsgemäß bisher ohnehin schon fast immer so war. Außerdem muss laut LZPD jetzt immer eine Vergrößerungsoptik eingesetzt werden, die auch schon alle Dienststellen haben. Daher bestehe "kein weiterer Handlungsbedarf", so der Sprecher der Behörde.
Wenig Hoffnung auf Bußgeld-Erlass für Verstöße
Die kommunalen Bußgeldstellen waren im Juli gebeten worden, Knöllchen aus "TruSpeed"-Messungen erst mal ruhend zu stellen. Jetzt dürfen sie die Verfahren wieder aufnehmen. Wer von dem Lasermessgerät auf einem Stativ erwischt wurde, kann sich wenig Hoffnung machen, nachträglich ohne Bußgeld davonzukommen.
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- dpa