Ihr Biss kann töten, ihre Anwesenheit eine ganze Stadt in Aufregung versetzen: Im Sommer 2019 entwich eine Monokelkobra in Herne ihrem Halter. Das bräunliche, hochgiftige Tier war tagelang nicht auffindbar - und machte dadurch bundesweit Schlagzeilen. Die ganze Stadt hielt den Atem an, bis das Tier schließlich eingefangen werden konnte.
Seitdem diskutiert die NRW-Politik über ein Gesetz zum Umgang mit hochgiftigen Tieren. Auch, da der Vorfall in Herne kein Einzelfall ist.
Hohe Haftpflichtversicherung nötig
Am Mittwoch (24.06.2020) hat der NRW-Landtag ein Gifttiergesetz verabschiedet, das den Kauf von giftigen, exotischen Tieren verbietet. Auch die Haltung bereits gekaufter Tiere wird streng reglementiert.
Wer seine Schlange, Spinne oder seinen Skorpion behalten möchte, muss sein Tier den Behörden melden und unter anderem eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen. Der Gesetzesentwurf war von Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) eingebracht worden.
Was sind giftige Tiere?
"Sehr giftige Tiere sind Tiere, die aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen in der Lage sind, Menschen erheblich zu verletzen oder zu töten", schreibt die Landesregierung in dem angenommenen Gesetzentwurf. Entscheidendes Merkmal seien die Giftstoffe der Schlangen, Skorpione und Spinnen, "die je nach Zusammensetzung schwere Schädigungen der Körpersysteme des Menschen bis hin zum Tod verursachen können". Bislang, so die Landesregierung, brauchen Besitzer und Käufer keine besondere Berechtigung zur Haltung solch giftiger Tiere.
Verstöße werden teuer
Verstöße gegen das neue Gesetz sollen teuer werden. Bis zu 50.000 Euro oder gar zwei Jahre Haft drohen, wenn man zum Beispiel ein Gifttier aussetzt. Bislang war es häufig der Fall, dass die Kommunen auf den Kosten sitzen blieben, wenn ein giftiges Tier entwich und die Feuerwehr anrücken musste.
Auch die Monokelkobra in Herne musste von der Feuerwehr eingefangen werden. Zusätzlich waren die Behörden im Einsatz, mögliche Gefahrengebiete und Wohnungen großräumig abzusperren.
Durch die nun beschlossene Pflicht einer Haftpflichtversicherung der Halter könnten Kommunen die Kosten der Einsätze erstattet bekommen. Auch deswegen begrüßten die kommunalen Spitzenverbände das Gesetz grundsätzlich. Schlangenhalter und deren Interessensverband hingegen hatten die Neugestaltung des Gifttiergesetztes kritisiert.
Unklar, wie viele giftige Tiere es gibt
Da der Besitz giftiger Tiere bisher den Behörden nicht gemeldet werden musste, liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen zur Haltung gefährlicher Gifttiere in NRW vor. Sie geht allerdings davon aus, "dass mehrere Tausend solcher Tiere wie giftige Reptilien, Skorpione oder Spinnentiere gehalten werden". NRW sei ein Zentrum der Haltung exotischer Tiere in Deutschland.