Mitpreisbremse ausgeweitet | aktuelle Stunde
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Mietpreisbremse gilt jetzt in 57 NRW-Städten
Stand: 29.01.2025, 16:16 Uhr
Das Ministerium für Wohnen hat die Mietpreisbremse auf weitere Städte NRWs ausgeweitet. Dabei blieben viele Kommunen mit ebenfalls angespanntem Wohnungsmarkt unberücksichtigt, kritisieren Experten.
Von Nina Magoley
Vergangene Woche hatten Mieterbund und diverse Städte noch an das zuständige Ministerium appelliert, die Neuregelung zur Mietpreisbremse zu schärfen, bevor sie beschlossen wird. Doch die Kritik verhallte offenbar: Am Mittwoch gab das Ministerium für Kommunales bekannt, dass ab 1. März 2025 eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft trete.
Demnach soll künftig in 57 statt bisher 18 Kommunen eine Mietpreisbremse gelten. In diesen Städten und Gemeinden gelte der Wohnungsmarkt laut einem Gutachten als angespannt. Mieten dürfen hier künftig nur alle drei Jahre um maximal 15 Prozent erhöht werden - die sogenannte Kappungsgrenze. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf die Miete nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Außerdem legt die Neuregelung fest, dass die sogenannte Kündigungssperrfrist von drei Jahren auf acht Jahre verlängert wird: Nach dem Verkauf einer Mietwohnung darf der neue Besitzer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst zum Ende dieser Frist aussprechen.
Ministerin Scharrenbach erwartet Aktion vom Bund
Ina Scharrenbach, CDU-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, richtet allerdings auch Forderungen an den Bund: Um Mieterinnen und Mieter etwa vor Mietwucher zu schützen, bedürfe es "bundesgesetzlich mehr Anstrengungen als bisher", erklärte sie.
Die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch müsse überarbeitet werden. Nordrhein-Westfalen und weitere Länder hätten dazu im Bundesrat einen Vorstoß gemacht. Die inzwischen beendete Ampel-Koalition habe diesen Ansatz aber nicht aufgegriffen, so Ministerin Scharrenbach.
Spitzenverbände kritisieren Verordnung als nicht ausreichend
Die kommunalen Spitzenverbände hatten vergangene Woche noch einen Brief an Ministerin Scharrenbach geschrieben, in dem sie darauf hinwiesen, dass das Gutachten, anhand dessen das Ministeriums die 57 Kommunen ausgewählt hat, auf veralteten Daten basiere. Sie kritisierten auch, dass sie in den Entwicklungsprozess nicht einbezogen worden seien. Nach Einschätzung der Kommunen wäre die Mietpreisbremse auf Basis aktuellerer Daten in weiteren Städte notwendig.
SPD krisitiert "Verhinderungsstrategie" der Landesregierung
Von einer "Verhinderungsstrategie" sprach am Mittwoch die SPD im Landtag. Schon jetzt sei klar, dass die neue Mieterschutzverordnung "nicht auf der Höhe der Zeit ist und dringend überarbeitet werden muss", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp. Die entscheidende Grundlage fuße auf eindeutig veralteten Daten.
Rund 85 Prozent der NRW-Kommunen blieben mit der Liste der 57 Kommunen von einem wirksameren Mieterschutz ausgeschlossen. Dass Städte wie Bochum, Essen, Gütersloh, Mettmann, Mönchengladbach, Solingen oder Wuppertal nicht dabei sind, sei "absurd". Ministerin Scharrenbach, so die Schlussfolgerung der SPD, wolle sich mit der Verordnung "öffentlich als Schutzmacht der Mieterinnen und Mieter hinstellen; gleichzeitig sollen aber möglichst wenige davon profitieren".
Daten aus Zensus 2022
Auf die Frage, warum das Ministerium nicht aktuellere Daten verwendet habe, um die Wohnungsmarkt-Situation in einzelnen Städten zu analysieren, antwortete ein Sprecher dem WDR: Das Gebietskulissengutachten sei im Mai 2024 vorgelegt worden "und auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten erstellt". Diese seien dem Zensus von 2022 entnommen worden. Weil das Bundesjustizministerium angekündigt hatte, die bundesgesetzliche Regelung zur Mietpreisbremse zu verlängern, diese aus Sicht des NRW Bauministeriums aber nicht schnell genug kamen, habe man "auf die geänderte Ermächtigungsgrundlage gewartet, um zeitnah handeln zu können". Denn im Sommer 2025 läuft die aktuelle Mieterschutzverordnung aus. Vor diesem Hintergrund sei die Datenlage nicht aktualisiert worden.
Quelle:
- Mitteilung und Antwort des Kommunalministeriums NRW
- Bericht der kommunalen Spitzenverbände
- Stellungnahme der SPD-Landtagsfraktion
- Gutachten zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt