Bereits 40 Klagen gegen NRW-Krankenhausreform
Stand: 16.01.2025, 15:32 Uhr
Mehr und mehr Kliniken in NRW gehen gerichtlich gegen die Krankenhausreform vor. Zeit gewinnen sie so allerdings vorerst nicht.
Von Kai Clement
Der Widerstand gegen die Reform von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wächst. Diese regelt, welche Leistungen die Kliniken künftig anbieten dürfen – abhängig von Personal, Kompetenzen und dem Gesamtangebot in NRW und nicht mehr auf Basis der Bettenzahl. So wird die stationäre Versorgungsstruktur im Land neu gestaltet.
Allein am Düsseldorfer Verwaltungsgericht haben bereits 17 Krankenhäuser gegen den Neuzuschnitt ihrer Aufgaben geklagt. Anfang des Jahres waren es erst fünf Verfahren. Landesweit sind es insgesamt rund 40 Klagen. Das hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergeben, wobei das Verwaltungsgericht in Köln zunächst noch keine Zahl mitgeteilt hat. Das bedeutet: Mehr als zehn Prozent der 330 NRW-Kliniken gehen jetzt gerichtlich gegen die Reform vor.
Laumann: "Mammutaufgabe"
Karl-Josef Laumann
Mitte Dezember hatte das Gesundheitsministerium die sogenannten Feststellungsbescheide verschickt. Die regeln nach einem umfangreichen Anhörungsprozess den neuen Krankenhausplan. Der soll ab April greifen – mit Übergangsfristen bis zum Jahresende. Minister Laumann spricht von einer Mammutaufgabe. Man schreibe Geschichte für ganz Deutschland.
Fast alle Krankenhäuser hatten zuvor bereits im laufenden Verfahren Stellung genommen und sich gegen die Neuregelungen gewehrt - in 160 Fällen wurde dann nachgebessert.
SPD: "handwerkliche Fehler"
Thorsten Klute
Aus Sicht der oppositionellen SPD sind es bereits jetzt viel mehr Klagen als vermutet. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Thorsten Klute kritisiert den Minister. "Viele handwerkliche Fehler im Laufe des Prozesses und Planungsfehler machen sich jetzt an mehreren Stellen des Landes für die Patientinnen und Patienten sowie die Krankenhäuser bemerkbar, sowohl im Leistungsangebot als auch in der wirtschaftlichen Tragfähigkeit."
Ministerium spricht von erwartbaren Klagen
Auf WDR-Anfrage unterstreicht das Gesundheitsministerium erneut: Es gehe um die "wohl größte gesundheitspolitische Reform in NRW seit Jahrzehnten". Angesichts der vielen Veränderungen für die Häuser sei immer klar gewesen, dass es zu Gerichtsverfahren kommen werde - trotz des umfangreichen Beteiligungsverfahrens.
Und: Laut Ministerium haben die Klagen keine aufschiebende Wirkung. Mit anderen Worten: Die Feststellungsbescheide sind bis zu einer Entscheidung der Gerichte erst einmal umzusetzen. Ein Düsseldorfer Gerichtssprecher weist allerdings darauf hin, dass es bisher noch keine Eilanträge gebe.
Vergangene Woche hat Laumann bei Terminen in allen fünf Regierungsbezirken NRWs die regionalen Ergebnisse des Verfahrens vorgestellt.
Unsere Quellen:
- eigene Recherchen
- Nachrichtenagentur dpa
- Stellungnahme der NRW SPD-Fraktion
Über dieses Thema berichten wir am Donnerstag, 16. Januar, auch im WDR 5 Westblick ab 17.04 Uhr.