Es ist eine der großen Fragen bei der Grundsteuerreform: Wie wird die Grundsteuer künftig zwischen Wohnen und Gewerbe verteilt? Zur Berechnung der Steuer hatte das Finanzministerium NRW bereits im Juni für die Kommunen differenzierte Grundsteuer-Hebesätze ermittelt und veröffentlicht. Diese werden nun aktualisiert. Die neuen Zahlen sollen in der zweiten Septemberhälfte vorliegen. Als Begründung führte das Ministerium an, dass die bisherige Datengrundlage noch einmal angepasst worden sei.
Neben den bislang geltenden einheitlichen Hebesätzen soll es künftig auch die Möglichkeit gaben, dass die Kommunen unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke anwenden können. Damit soll eine übermäßige steuerliche Belastung von Wohnhäusern vermieden werden.
Gutachten gegen Kritik
Das Finanzministerium teilte außerdem mit, dass es ein Rechtsgutachten eingeholt habe, um die juristischen Bedenken der Kommunen gegen die Reform zu zerstreuen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten kritisiert, dass die neue Praxis, differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nicht-Wohnen anzuwenden, rechtlich nicht wasserdicht sei.
Laut dem Gutachten, so das Finanzministerium, sei nun klar, dass die Sorge der Kommunen unberechtigt sei. Wohngrundstücke könnten demnach anders besteuert werden als Gewerbegrundstücke.
Vier Millionen Euro Unterstützung
Das Land wird darüber hinaus die Kommunen bei der Reform der Grundsteuer finanziell unterstützen. Für die notwendigen Veränderungen in den Rechenzentren der Städte und Gemeinden stellt es dafür vier Millionen Euro bereit.
Damit sollen die IT-Dienstleister der Kommunen in die Lage versetzt werden, bis zum Jahresende die technischen Voraussetzungen für die Neuregelung der Grundsteuer zu schaffen. Die Kommunen hatten zuvor geltend gemacht, dass ihnen für die Umstellung zu wenig Zeit bleibe.
Die Grundsteuerreform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2018 zurück. Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Praxis, die auf Einheitswerten aus den Sechzigerjahren basierte, für grundgesetzwidrig erklärt. Die Reform, die Bund und Länder daraufhin ausgearbeitet haben, soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Unsere Quellen:
- Finanzministerium NRW