Die Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen werden weiter gestärkt. Seit Anfang Januar 2019 können Bürger Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einlegen, zum Beispiel bei einem Demonstrationsverbot. Der Landtag beschloss am Mittwochabend (10.04.2019) einstimmig, dieses Gesetz auch in der Verfassung zu verankern.
Ein wichtiger symbolischer Akt: Er schützt das Gesetz zudem vor wechselnden Mehrheiten. Denn ein Gesetz kann im Landtag mit einfachen Mehrheiten geändert werden, die Verfassung jedoch nur mit Zweidrittel-Mehrheit.
Individuelle Verfassungsbeschwerden in meisten Ländern möglich
Zum Hintergrund: Das neue Individualklagerecht ist eine erhebliche Stärkung der Bürger. Vor der Gesetzesänderung konnten in NRW nur Institutionen wie etwa Kommunen oder Fraktionen Verfassungsklagen einlegen. In den meisten Ländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, sind individuelle Verfassungsbeschwerden ebenfalls möglich.
Sonderregelungen gegen Parallelverfahren
Sonderregelungen sollen in NRW vor einer Klageflut in Münster schützen. Bürger müssen sich künftig entscheiden, ob sie nach Münster oder zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wollen, wo Individualbeschwerden bereits möglich sind. Parallelverfahren sollen so vermieden werden.