
Versuchte Porno-Zugriffe: Kölner Kardinal Woelki doch kein Zeuge
Stand: 12.03.2025, 15:03 Uhr
Der Kölner Kardinal Woelki sollte eigentlich als Zeuge vor Gericht erscheinen. Im Prozess um versuchte Porno-Zugriffe einiger seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz hat das Gericht ihn nun aber wieder ausgeladen.
Von Christina Zühlke
Ein ehemaliger ranghoher Priester klagt gegen die Bild-Zeitung, weil die ihn "Porno-Prälat" nannte. Sein Chef zu der Zeit war Kardinal Woelki und der sollte deshalb vor Gericht als Zeuge erscheinen. Das Kölner Landgericht teilte nun aber mit, dass es den Kardinal nicht vernehmen dürfe. Denn das Erzbistum Köln habe ihm keine Aussagegenehmigung erteilt.
Ein Sprecher des Erzbistum erklärte auf WDR-Nachfrage, die Ursache liege im Kirchenrecht. Kardinal Woelki habe mit dem Kläger ein seelsorgerisches Gespräch zum Thema geführt. Diese Gespräche unterlägen einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Priester hatte ein hohes Amt im Bistum. Am ersten Prozesstag hatte sein Anwalt bestritten, dass sein Mandant überhaupt selbst die pornografischen Videos auf seinem Dienstrechner geschaut habe.
Die Bild-Zeitung begründete die namentliche Nennung des Mannes damit, dass er eine herausragende Führungsrolle im Erzbistum hatte und damit auch eine Vorbildfunktion. Mittlerweile wurde er von Kardinal Woelki an eine neue Stelle berufen.
"Massenhafte Zugriffe"
Im August 2023 hatte der Kölner Stadt-Anzeiger als erstes berichtet, dass von Dienstrechnern des Erzbistums versucht worden sein soll, Porno-Seiten aufzurufen. Es war die Rede von "massenhaften" Zugriffsversuchen. Mitarbeiter, darunter auch Geistliche, hätten entsprechende Suchbegriffe eingegeben. Das war das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung durch den IT-Dienstleister des Erzbistums. Der Dienstleister stellte Listen mit den Adressen der angesteuerten Internetseiten zur Verfügung.
Das Erzbistum hatte im August bestätigt, dass ihm eine Liste mit Zugriffsversuchen von Dienstrechnern auf Internetseiten mit Gewaltdarstellungen, Pornografie oder auch Drogen vorliege. Mitarbeitern, darunter auch Geistlichen des Erzbistums ist es verboten, solche Seiten aufzurufen. Das steht in den Arbeitsrichtlinien. Tatsächlich aufgerufen worden seien die Porno-Seiten ohnehin nicht, da ein Filter die Seiten automatisch blockiert habe, sagte ein Sprecher des Erzbistums.
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein
Nachdem der versuchte Pornokonsum bekannt geworden war, hatte auch die Kölner Staatsanwaltschaft eine Prüfung eingeleitet. Diese wurde aber ohne Ergebnis beendet, weil es bei den Videos nicht um Kinderpornografie ging.
Papst Franziskus spricht von "diabolischem Laster"
Porno-Filme mit erwachsenen Darstellenden zu schauen ist keine Straftat. Aber im Fall von Priestern, die die strenge Sexualmoral der katholischen Kirche vertreten sollen, hat das Schauen solcher Videos eine besondere Brisanz.
Pornografie gilt als verwerflich und als schwere Sünde. Papst Franziskus bezeichnete schon vor dem Fall im Kölner Erzbistum Porno als ein "diabolisches Laster" und warnte speziell junge Priester vor Pornografie im Internet.
Ermittlung wegen Meineid
Das Erzbistum hatte auf eine kurzfristige Anfrage, wie es das Erscheinen des Kardinals in einem solchen Fall beurteile, noch nicht reagiert. Interessant sei die Zeugenaussage von Rainer Maria Woelki auch deshalb gewesen, weil nach einer Zeugenaussage in einem anderen Prozess die Kölner Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt – wegen eines mutmaßlichen Meineids.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu dauern mittlerweile anderthalb Jahre. Dem WDR sagte ein Sprecher, die Sichtung des Materials sei abgeschlossen, nun müsse die Bewertung erfolgen. Wie lange das noch dauere, könne die Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Transparenzhinweis:
Wir haben die Angaben zum Kläger im Vergleich zu einer früheren Version weiter anonymisiert.
Unsere Quellen:
- Landgericht Köln
- Kölner Staatsanwaltschaft
- Erzbistum Köln