Tipps gegen Hitze im Büro

Hitzefrei für Arbeitnehmer - was das Arbeitsrecht bei Hitze vorsieht

Stand: 03.08.2022, 14:55 Uhr

Angesichts der aktuellen Hitzewellen und der zunehmenden Bedrohung durch den Klimawandel mehren sich die Forderungen nach einem Hitzefrei für Arbeitnehmer. Das ist die rechtliche Lage.

Nach der Hitzewelle vor gut zwei Wochen soll es nun erneut richtig heiß werden in NRW. Für viele Arbeitnehmer stellt sich da die Frage: Wie ist das mit der Hitze im Büro?

Die Gewerkschaft Verdi hat bereits Hitzefrei und längere Pausen gefordert. Auch wenn darauf kein rechtlicher Anspruch bestehe, sollten im Benehmen mit dem Betriebsrat Regelungen getroffen werden, wann ausgefallene Arbeitszeiten gegebenenfalls nachgeholt werden können, sagte der Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei ver.di, Norbert Reuter, dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".

Auch aus Sicht der Linken sollte es ein Recht auf Hitzefrei oder verkürzte Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich geben. "Wir brauchen Klimaanpassungen im Arbeitsrecht", sagte die Parteivorsitzende Janine Wissler.

Bisher gibt es dieses Recht auf Hitzefrei aber nicht. "Aber es ist nicht so, dass wir jetzt alle in den Büros sitzen müssen und schwitzen müssen", erklärt Arbeitsrechtlerin Nele Urban im Gespräch mit dem WDR. "Das deutsche Arbeitsrecht kennt sehr wohl sehr detaillierte Regeln, wie mit der Hitze umzugehen ist."

Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen

Die sogenannte Arbeitsstättenregelung (ASR A3.5) regelt demnach sehr detailliert, bei welchen Temperaturen der Arbeitgeber was zu machen hat. "Und da ist das, was Verdi jetzt gefordert hat, schon sehr detailliert geregelt", so Urban. Folgende Staffelungen sind demnach festgelegt:

  • Bei 26 bis 30 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen wie Schwangeren oder Menschen, die körperlich arbeiten oder schwere Arbeitskleidung tragen müssen, besonders schützen.
  • Bei 30 bis 35 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Diese können eine Bereitstellung von Getränken, Gleitzeitarbeit, Homeoffice, Luftduschen, Stoßlüften, Lockerung der Bekleidungsregeln, Einbau von Jalousien oder den Einsatz von Ventilatoren umfassen.
  • Ab 35 Grad darf, wenn es vermeidbar ist, nicht dauerhaft gearbeitet werden. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es dadurch aber nicht automatisch. Wenn der Arbeitgeber aber nicht reagiert, riskiert er das Risiko einer Ordnungswidrigkeit.

"Hitzfrei machen" ist Kündigungsgrund

Einfach zu Hause bleiben ist laut Urban allerdings keine gute Idee. Selbstbestimmt "Hitzefrei machen" ist ein Kündigungsgrund, vor allem dann, wenn der Arbeitgeber zuvor die geforderten Maßnahmen ergriffen hat. "Dann ist das Arbeitsverweigerung und dann kann das ein Kündigungsgrund sein", so Urban.