Zoll vernichtet geschmuggelte Luxuswaren

Aktuelle Stunde 04.06.2024 20:30 Min. UT Verfügbar bis 04.06.2026 WDR

Fake-Ware aus dem Urlaub: Was ist erlaubt und was nicht?

Stand: 05.06.2024, 06:00 Uhr

Die Urlaubssaison startet und somit auch der Kauf von Souveniers. Fake-Ware, also gefälschte Markenprodukte, gibt es in manchen Urlaubsländern besonders häufig zu kaufen. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Von Catharina Coblenz

Ein Fußball-Trikot für umgerechnet 10 Euro, vielleicht auch noch zwei weitere für die Kinder zu Hause? Die EM steht bald an, warum also nicht? Gerade im Urlaub übt der Kauf von Fake-Waren einen großen Reiz auf viele aus.

Doch wer aus dem Ausland gefälschte Produkte mit nach Deutschland bringt, kann sich strafbar machen. Worauf Urlauber achten müssen, damit sie auf der Rückreise keine böse Überraschung beim Zoll erleben? Fragen und Antworten.

Ist der Erwerb gefälschter Markenprodukte verboten?

Nein. Wenn das gefälschte Produkt für den privaten Gebrauch gekauft wurde und die Mengen- und Wertgrenze nicht übersteigt, dann ist dieser Kauf in Deutschland nicht strafbar.

Welche Wertgrenze gibt es?

Generell liegt die Wertgrenze für Erwachsene auf Flug- oder Schiffsreisen bei 430 Euro pro Person. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Wertgrenze bei 175 Euro. Ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an. Außerdem können die Wertgrenzen mehrerer Personen nicht addiert werden. Wenn ein Produkt also den zulässigen Warenwert einer Person übersteigt, dann kann er nicht auf die Mitreisenden umgelegt werden.

Auch gefälschte Produkte dürfen diesen Warenwert nicht übersteigen. Dabei ist jedoch immer der tatsächliche Wert der Ware entscheidend und nicht der Wert eines vermeintlichen Originals. Im Zweifel sollte man also Preisschilder oder Kassenbons aufbewahren.

Welche Mengengrenzen gibt es?

Eine bestimmte Mengengrenze gibt es nicht. Die gefälschten Produkte dürfen allerdings nur für den Eigenbedarf gekauft werden. Wer also in einen Shopping-Rausch verfällt und die Jeans, die man sich selbst ausgesucht hat, auch direkt noch für sämtliche Familienmitglieder zu Hause kauft, der muss vorsichtig sein.

Denn: Wird eine große Menge an Fake-Ware gekauft, könnte der Verdacht entstehen, dass die Ware gewerblich weiterverkauft werden soll. Das wäre dann strafbare Marken- und Produktpiraterie. Dann spielt auch die Einhaltung der geltenden Wertgrenze keine Rolle mehr - die Waren werden vom Zoll eingezogen und vernichtet.

Aber: Die meisten Fake-Waren, die der Zoll beschlagnahmt, kommen nicht aus klassischen Urlaubsländern, sondern aus China und Hongkong.

Können die Fälschungen für den Verbraucher gefährlich sein?

Fälschungen werden meistens nicht nach den gleichen Produktionsstandards hergestellt, wie die originalen Produkte. Daher kann nicht gewährleistet werden, dass die Produkte für den Verbraucher sicher sind.

Sie können für den Verbraucher sogar gefährlich werden, wenn beispielsweise giftige Farben oder andere gesundheitsschädliche Substanzen bei der Produktion verwendet wurden.

Welche Besonderheiten gibt es bei Produkten aus Leder?

Bei gefälschten Produkten aus Leder ist oft nicht nachvollziehbar, aus welchem Leder sie gefertigt wurden. Bei unverhältnismäßig günstigen Markenprodukten liegt der Verdacht nahe, dass diese aus dem Leder oder Fell geschützter Tierarten hergestellt wurden. Solche Produkte unterliegen strengen Einfuhrbedingungen.

Fazit?

Generell ist es völlig ok und auch erlaubt, sich im Urlaub schon mal für die kommende EM einzudecken und das Fußballtrikot für 10 Euro günstig mitzunehmen. Man sollte allerdings nicht gleich eine ganze Fußballmanschaft mit Trikots ausstatten.

Quellen:

  • Generalzolldirektion
  • Zolljahresstatistik 2023
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen