Nach Unfall auf Haaner Kirmes: Wie sicher sind Fahrgeschäfte?

Stand: 25.09.2022, 18:32 Uhr

Immer wieder kommt es zu Unfällen auf Fahrgeschäften in Freizeitparks und bei der Kirmes. Dabei ist der Sicherheitsstandard sehr hoch und es finden regelmäßig Kontrollen statt.

Wer kontrolliert die Fahrgeschäfte?

In Deutschland prüft in der Regel der TÜV die Sicherheit der Fahrgeschäfte. Kontrolliert werden sowohl die fest verbauten Fahrgeschäfte in Freizeitparks als auch die sogenannten fliegenden Bauten: Das sind Riesenräder, Achterbahnen, Karusselle, Zelthallen, Kletterwände, mobile Bühnen, Tribünen und auch sonstige Anlagen, die etwa für Volksfeste regelmäßig auf- und wieder abgebaut werden.

Wann erhält ein Fahrgeschäft eine Betriebsgenehmigung?

Der TÜV übernimmt die Erstabnahme von Fahrgeschäften und anderen fliegenden Bauten. Die Ergebnisse und alle weiteren Prüfungen und auch Beanstandungen werden in einem Baubuch dokumentiert. Erst dann bekommt ein Fahrgeschäft eine sogenannte Ausführungsgenehmigung. Nur mit solch einer Genehmigung darf ein Fahrgeschäft zu einer Kirmes transportiert oder in einem Freizeitpark betrieben werden.

Je nach Komplexität der Anlage, wird diese Genehmigung nur für ein Jahr erteilt, etwa für eine Achterbahn, oder auch für mehrere Jahre, zum Beispiel bei einem einfachen Kinderkarussell. Die Überprüfung einer großen Achterbahn kann einige Tage dauern.

Geregelt ist das alles in der Norm DIN EN 13814. Die technischen Vorgaben regeln klar, wie beispielsweise Kirmesbesucher während der Fahrt gesichert werden müssen und Fehlern in der elektronischen Steuerung der Anlage vorgebeugt werden soll.

Wie wird kontrolliert?

Am Ende der TÜV-Kontrolle steht der Probefahrt der Prüfer. | Bildquelle: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Jedes Fahrgeschäft wird anhand des jeweiligen Baubuchs kontrolliert, überprüft werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Es werden die Elektronik, die Statik, die Schweißnähte und andere Bauteile überprüft.

Sind die Schrauben richtig angezogen? Ist die Unterpallung - das ist der Holzaufbau, auf dem das Fahrgeschäft steht - sicher? Ist irgendwo Rost entstanden? Gibt es Materialermüdungen? Schließen die Sicherheitsbügel richtig?

Zum Abschluss machen die TÜV-Prüfer noch eine Probefahrt. Dabei achten sie zum Beispiel auf ungewöhnliche Geräusche und darauf, welche Kräfte wirken. Erst wenn die Abnahme erfolgt ist, darf das Fahrgeschäft öffnen.

Was ist mit älteren Anlagen?

Ältere Fahrgeschäfte müssen gründlicher kontrolliert werden. | Bildquelle: WDR / imago stock&people

Ein Fahrgeschäft, das älter als zwölf Jahre ist, wird erstmals und danach in regelmäßigen Intervallen mit einer Sonderprüfung bedacht. Diese Kontrollen sind noch gründlicher als die üblichen, die Anlagen werden noch stärker auseinandergebaut. Dafür müssen etwa einzelne Bauteile sogar vom Lack befreit werden, die dann mit einer magnetinduktiven Prüfung auf Haarrisse untersucht werden.

Welche Pflichten hat der Betreiber?

Ein weiterer, wichtiger Sicherheitsschritt ist, dass der Betreiber einen täglichen Sicherheitscheck machen muss. Dazu ist er verpflichtet. Ferner muss das Personal an den Fahrgeschäften darauf achten, dass die Menschen angeschnallt sind.