Nach Achterbahn-Unfall in Freizeitpark: Worauf Fahrgäste achten können

Stand: 25.09.2022, 11:12 Uhr

Der Besuch einer Achterbahn in Klotten endete für eine Frau tödlich. Worauf sollten Fahrgäste vor der Fahrt in einem Freizeitpark oder auf einer Kirmes achten, um sich nicht zu gefährden?

Karussells, Achterbahnen, Riesenräder - sie begeistern viele große und kleine Gäste in Freizeitparks und auf Volksfesten. Doch auch wenn die Sicherheitsstandards in Deutschland hoch sind, kann es zu Unfällen kommen. Das passiert eher selten, aber wenn, sind die Folgen dramatisch. So wie Anfang August im Freizeitpark in Klotten an der Mosel.

Unfälle mit Fahrgeschäften in verschiedenen Ländern

Dort war eine 57-jährige Frau aus dem Saarland aus einer fahrenden Achterbahn gestürzt. Sie erlitt tödliche Verletzungen. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Unfälle in verschiedenen Ländern gegeben:

Mitte Juli kam bei einem schweren Unfall in einer Achterbahn im dänischen Aarhus ein 14-jähriges Mädchen ums Leben. Im September vergangenen Jahres stürzte eine Sechsjährige aus einer Achterbahn in einem Freizeitpark im US-Bundesstaat Colorado - sie war nicht richtig angeschnallt. Im Juni 2016 etwa wurden bei der Entgleisung einer Achterbahn in Schottland zehn Menschen verletzt.

Auch in Deutschland gab es Unfälle. Im Legoland im schwäbischen Günzburg ereignete sich im August ein Achterbahn-Unfall mit 31 Verletzten. Dort war ein Zug der Achterbahn auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren. Und auf der Haaner Kirmes wurde im September eine 12-Jährige bei voller Fahrt aus einem Fahrgeschäft geschleudert, woraufhin sie mit einer Vierjährigen zusammenprallte. Beide zogen sich leichte Verletzungen zu.

TÜV: Hohe Sicherheit, wenn alle Standards beachtet werden

Muss man sich also als Fahrgast sorgen, wenn man in Achterbahnen und Karussells steigt? Wenn alle Sicherheitsschritte beachtet würden, sind Fahrgeschäfte sehr sicher, sagt Maurice Shahd vom TÜV-Verband.

Zu diesen Schritten gehört, dass einmal im Jahr eine externe Prüfung von feststehenden Fahrgeschäften gemacht wird. Das heißt, dass der TÜV beispielsweise das Material kontrolliert. Es wird auch gecheckt, ob vorherige Prüftermine eingehalten wurden, ob alle Dokumente vorliegen, ob das Geschäft standfest ist. "Unter anderem wird auch eine Probefahrt gemacht", sagt Shahd. Um einzuschätzen, ob die Kräfte, die bei der Fahrt auf den Körper wirken, auszuhalten sind.

Ein weiterer, wichtiger Sicherheitsschritt ist, dass der Betreiber einen täglichen Sicherheitscheck macht. Dazu ist er verpflichtet. Ferner muss das Personal an den Fahrgeschäften darauf achten, dass die Menschen angeschnallt sind. "Wenn man diese Schritte alle zusammen nimmt, herrscht eine hohe Sicherheit", so Maurice Shahd. Aber auch Fahrgäste können darauf achten, dass ihnen möglichst nichts passiert.

Worauf können Fahrgäste vor der Fahrt achten?

  • Bei bestimmten Fahrgeschäften wirken bei hohen Geschwindigkeiten starke Kräfte. Daher gelten für die Anlagen klare Vorgaben zu Alter und Körpergröße. Viele Fahrgeschäfte dürfen dennoch auch von Kinder besucht werden, allerdings nur in Begleitung von Erwachsenen, was diese unbedingt tun sollten.
  • Bei schnellen Rundfahrgeschäften wie Karussells sollten sich Kinder aufgrund der auftretenden Fliehkräfte auf den inneren Sitzen platzieren.
  • Vor dem Start sollten Fahrgäste sicherstellen, dass das Personal den geschlossenen Bügel kontrolliert, so dass er fest sitzt.
  • Personen mit bekannten Erkrankungen sollten vor der Nutzung von Fahrgeschäften eine realistische Selbsteinschätzung vornehmen, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
  • Man sollte nicht nach starkem Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholkonsum ins Fahrgeschäft einsteigen.
  • Passagiere sollten sitzen oder stehen bleiben, bis das Fahrgeschäft auch wirklich stillsteht.
  • Schwangere sollten Fahrgeschäfte meiden, bei denen starke Kräfte auf sie einwirken.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer sollten während der Fahrt immer die Hinweise und Signale des Personals beachten.
  • An heißen Tagen: Wasser trinken nicht vergessen!

Ursache in Klotten bislang ungeklärt

In Klotten ist derweil noch nicht klar, wie der Parkbetrieb in den kommenden Tagen aussehen wird. Denn noch ist die Unfallursache auf der 532 Meter langen und 17,5 Meter hohen Achterbahn nicht geklärt.

Auf der Internetseite des Freizeitparks hieß es: "Wir möchten auf diesem Weg unser tief empfundenes Mitgefühl der Familie, den Angehörigen und Freunden aussprechen!" Das Team des Parks sei geschockt und fassungslos.