Einmalzahlung für Studierende
00:28 Min.. Verfügbar bis 29.09.2025.
Letzte Chance für die Energiepreispauschale für Studierende
Stand: 29.09.2023, 20:41 Uhr
Studierende können 200 Euro als Energiepreispauschale beantragen. Allerdings nur noch bis Montag. Rund ein Fünftel der Studierenden in NRW hat die Einmalzahlung nicht beantragt.
Mit der Energiepreispauschale von einmalig 200 Euro will der Staat einen Teil der Mehrkosten ausgleichen, die Studierende durch die gestiegenen Energiekosten haben. Das Geld kann seit März online beantragt werden - über das Onlineportal einmalzahlung200.de. Von rund 750.000 Antragsberechtigten haben das in Nordrhein-Westfalen knapp 603.000 gemacht, etwa 80 Prozent. Die Energiekostenpauschale ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Rund ein Drittel der Studierenden in Deutschland muss laut einer Sozialstudie des Studierendenwerks mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen. Deshalb sind sie besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen.
Wie beantrage ich das auf den letzten Drücker?
Die Frist für die Energiekostenpauschale läuft am kommenden Montag (02.10) aus. Um sie zu beantragen, benötigen Studierende allerdings einen Zugangscode. Den haben die Unis und Fachhochschulen im März zu Beginn der Antragsphase ausgegeben, meistens per Mail.
Mit dem sogenanntes BundID-Konto müssen sich die Antragsteller zudem identifizieren. Um das Konto einzurichten, wird entweder einen Personalausweis mit einer PIN benötigt, ein ELSTER-Zertifikat für Online-Steuererklärungen oder, für EU-Ausländer, eine EU-Identität. Die Auszahlung geschieht dann in der Regel innerhalb weniger Tage.