Das Bild ziegt ein Lkw mit Heizöl.

Das Aus für Öl- und Gasheizungen naht: Mögliche Folgen für Eigentümer und Mieter

Stand: 26.05.2023, 18:00 Uhr

Die Bundesregierung ringt noch um die Details ihres "Heizungsgesetzes". Um Klimaschutzziele einhalten zu können, sollen Öl- und Gasheizungen nach und nach verschwinden. Das bedeutet aber nicht, dass funktionierende Heizungen ausgebaut werden müssen.

Im April hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen ab 2024 verboten werden soll. Ersetzen sollten sie neue Heizungen, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben. Regeln soll dies ein von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) entworfenes Gesetz, über dessen genaue Ausgestaltung - wie etwa Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen - noch gerungen wird.

Generell war das vieldiskutierte Vorhaben gar nicht neu, es stand ganz ähnlich schon im Koalitionsvertrag. Darin hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass fossilbetriebene Heizungen ersetzt werden sollen. Davon gibt es in NRW-Haushalten übrigens einige:

Was bedeutet das neue Gesetz nun für Verbraucher? Müssen Vermieter und Eigenheimbesitzer bis 2024 ihre Öl- und Gasheizungen aus dem Haus schaffen?

In unserem Text finden Sie folgende Szenarien:

Das gilt generell für Eigenheimbesitzer und Vermietende

Falls der jetzige Entwurf in Kraft tritt, gilt generell: Kein Eigenheimbesitzer oder Vermieter muss seine funktionierende Heizung ausbauen.

  • Wenn die Öl- oder Gasheizung noch ordnungsgemäß läuft, kann sie weiterhin betrieben werden.
  • Auch Reparaturen sind möglich. Ist die Heizung also nur defekt und kann repariert werden, darf sie weiterhin laufen.
  • Allerdings: Sobald eine Heizung 30 Jahre in Betrieb ist, sind viele Immobilienbesitzer zur Modernisierung verpflichtet. Diese Regelung ist aber nicht neu, sie besteht schon lange. Ausnahmen bestehen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Ferner soll es laut der Vorlage eine allgemeine Härtefallregelung geben. Sie greift, wenn der Einbau einer Heizung, welche die Erneuerbaren-Vorgaben erfüllt, "aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist".

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind und eine neue Heizung einbauen lassen. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Gibt es Übergangsfristen?

Wenn es zum Tausch kommen muss, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Welche konkreten Fristen für welche Heizungsanlagen gelten, können Fachleute prüfen. "Das kann man kaum selbstständig herausfinden", sagt Julian Schwark. Er leitet das Ressort Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. "Auch wir müssen dafür Tabellen wälzen."

Unter anderem auch für den Ausfall einer Heizung oder den absehbaren Anschluss an ein Wärmenetz gelten bestimmte Fristen. Mehr dazu hier.

Wie kann man denn überhaupt die 65-Prozent-Vorgabe erreichen?

"Ich kann aus einem Blumenstrauß von Möglichkeiten wählen, um den Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien zu erreichen", sagt Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband. Beispiele sind Solarenergie, eine Stromdirektheizung oder Wärmepumpen. Auch hier empfiehlt es sich, mit Fachleuten zu sprechen, was im individuellen Fall die beste Lösung ist.

Für ganz konkrete Fragen ist es ratsam, einen seriösen Energieberater hinzuzuziehen. Diese lassen sich über die Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur finden. Sie können prüfen, welche Energie-Maßnahmen für das Heim am besten sind und welche Fristen für konkrete Heizungsanlagen gelten. Dies sei kaum selbstständig herauszufinden, sagt Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

"Auch wir müssen dafür Tabellen wälzen." Julian Schwark, Schornsteinfegerverband

Ich bin Eigentümer und habe eine alte Gas- oder Ölheizung. Was muss ich tun?

Eigentümer müssen nicht zwangsläufig eine neue Heizung einbauen. Wenn das Heizsystem schon 30 Jahre in Betrieb ist, müssen bestimmte Heizkessel ausgetauscht werden. Diese Regel gilt schon seit 2020. Ausnahmen gelten laut Regierungskreisen weiterhin für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Geht eine Heizung unreparierbar kaputt, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit für eine neue Lösung, bei Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind es 13 Jahre. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.

Bisher gibt es in vielen deutschen Häusern alte und somit energetisch ineffiziente Heizsysteme.

Viele Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind älter als 20 Jahre

Sollte ich mir trotzdem Gedanken zur Modernisierung machen?

Auch, wenn die alte Heizung noch bleiben kann, ist es sinnvoll, sich bereits Gedanken zum Thema Modernisierung zu machen. "Zum Beispiel, wenn die Heizung schon das ein oder andere Mal ausgefallen ist", sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale. Zumal der Umstieg auf Erneuerbare jetzt noch gefördert wird.

"Man sollte nicht so lange warten, bis die Lösungen zum Standard geworden sind." Ramona Mittag, Verbraucherzentrale

Die Förderbedingungen für energetische Sanierungen seien derzeit noch üppig, meint Mittag. Derzeit wird der Einbau von klimafreundlichen Wärmepumpen mit einem Bundeszuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert - unabhängig vom Einkommen. "Energieberater können einem individuell sagen, was nützlich ist - und in welcher Reihenfolge man die Maßnahmen angehen sollte." Warten hat zudem den Nachteil, dass durch die steigende CO2-Bepreisung fossile Energien immer teurer werden.

Gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat?

Vorgesehen ist ein einheitlicher Zuschuss von 30 Prozent für alle, die in selbstgenutztem Wohneigentum wohnen oder darin als private Kleinvermieter bis zu fünf weitere Wohneinheiten vermieten.

Zusätzlich zu dieser Grundförderung sind sogenannte Klimaboni geplant: Wer seine Heizung austauscht, obwohl er gar nicht dazu verpflichtet wäre, bekommt zusätzliche 20 Prozent Förderung. Einen gleichhohen Bonus erhalten auch beispielsweise Wohngeldempfänger.

Wer verpflichtet ist, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllt, erhält zusätzlich zehn Prozent Förderung. Außerdem soll es Förderkredite geben, mit deren Hilfe Eigentümer die finanziellen Belastungen zeitlich strecken können.

Ich bin Eigentümer und habe eine relativ neue Öl- oder Gasheizung. Was nun?

Eigentümer müssen in diesem Fall nicht zwingend tätig werden. Das Gesetz betrifft neue Heizungen. Alle Anlagen, die nicht unter die bereits geltende Austauschpflicht nach 30 Jahren fallen, dürfen vorerst weiterlaufen. Endgültig abgeschaltet werden müssen alle fossilen Brennstoff-Heizungen zum 31.12. 2044.

Sollte ich mir trotzdem Gedanken zur Modernisierung machen?

Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale

Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale

Ja. Wenn man Erneuerbare in das bestehende Heizsystem einbindet, lassen sich fossile Brennstoffe einsparen. "Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, die Heizung mit einer Solarthermie-Anlage zu unterstützen", so Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale. Mithilfe der Sonnenenergie kann der Gasverbrauch, auch bei neuen Heizungen, reduziert werden. Förderungen gibt es unter anderem von der KfW-Bank, wie Sie hier lesen:

Und: Auch wenn es noch eine Weile hin ist, kommt das Jahr 2045. Dann muss das Gebäude klimaneutral sein. Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband empfiehlt:

"Vermieter sollten auf jeden Fall einen Sanierungsfahrplan erstellen." Julian Schwark, Schornsteinfegerverband

Es könne nur vorteilhaft sein, früh in die Analyse zu gehen. "Ist das Ergebnis dann, dass ich die nächsten Jahre nicht tätig werden muss, ist das ja auch eine sinnvolle Erkenntnis." Es sei dagegen ärgerlich, wenn man in einigen Jahren feststellt, man hätte früher tätig werden sollen.

Ich bin Eigentümer und habe schon eine Wärmepumpe. Muss ich noch etwas tun?

Es besteht kein Handlungsbedarf. Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale rät aber, nach dem richtigen Strom-Tarif Ausschau zu halten, um zu sparen. "Für Wärmepumpenheizungen gibt es spezielle Strom-Tarife, sogenannte Wärmepumpentarife. Sie sind günstiger, als der normale Haushaltsstrom-Tarif." Weitere Infos dazu gibt es bei der Verbraucherzentrale:

Sollte ich mir trotzdem Gedanken zur Modernisierung machen?

Um effizienter zu werden, könne die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage sinnvoll sein, sagt Ramona Mittag. "Und es gibt noch viele weitere Stellschrauben, um ein Gebäude effizienter zu machen."

Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband sieht das genauso. Er empfiehlt beispielsweise, zu prüfen, ob das Gebäude besser gedämmt werden kann. Denn:

"Der beste Strom ist der, den wir erst gar nicht verbrauchen." Julian Schwark, Schornsteinfegerverband

Ich bin Eigenheimbesitzer auf dem Land und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Was nun?

Eigenheimbesitzer sind nicht verpflichtet, eine neue Heizung einzubauen. Ansonsten betrifft das Gesetz neue Heizungen. Kaputte Heizungen können repariert werden. Es sei denn, das Heizsystem ist 30 Jahre in Betrieb. Dann greift für viele die alte Regelung, dass eine Modernisierung erfolgen muss. Ausnahmen gelten laut Regierungskreisen weiterhin für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Dr. Julian Schwark

Julian Schwark, Schornsteinfegerverband

Ist das der Fall, werde große Bandbreite an Technologien vorgeschlagen, sagt Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband. Beispiele sind Solarenergie, eine Stromdirektheizung oder Wärmepumpen. Gängige Lösungen sind Erdwärme- und Luftwärmepumpen. Erdwärmepumpen nutzen Wärme aus der Erde, Luftwärmepumpen thermische Energie aus der Luft.

"Welche Heizanlage die beste Alternative ist, lässt sich nur individuell prüfen", so Schwark. Das hänge unter anderem vom Gebäude und der Nutzung ab. Wohnen beispielsweise viele Personen in dem Gebäude, lässt sich eine Wärmepumpe aufgrund des hohen Warmwasserbedarfs nicht wirtschaftlich betreiben. Ebenfalls sei entscheidend, ob mit Heizkörpern oder Fußbodenheizung gewärmt wird. Und ob neben der Heizungsanlage noch weitere energetische Modernisierungen anstehen.

Grundsätzlich lässt sich aber sagen:

  • Fern- oder Nahwärmenetze sind auf dem Land in der Regel nicht vorhanden und daher keine Option.
  • Erdwärmepumpen sind oftmals eine naheliegendere Lösung, da auf dem Land oft nicht so eng gebaut wird und meist nur wenige Personen in den Haushalten leben.
  • Auch Luftwärmepumpen sind vielfach eine Option: Diese Anlagen sind zwar in etwa so laut wie ein Fernseher bei Zimmerlautstärke. Wenn die Nachbarn weit genug entfernt sind, stört der entstehende Schall sie aber nicht.
Luft Wärmepumpe vor einem Haus.

Eine Luftwärmepumpe nutzt die thermische Energie der Umgebungsluft und wandelt diese in Heizwärme um.

Ich bin Eigenheimbesitzer in der Stadt und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Welche Optionen gibt es?

Eigenheimbesitzer sind nicht verpflichtet, eine neue Heizung einzubauen. Es sei denn, das Heizsystem ist 30 Jahre in Betrieb. Dann greift für viele Immobilien die alte Regelung, dass eine Modernisierung erfolgen muss. Ausnahmen gelten laut Regierungskreisen weiterhin für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Im Gegensatz zum Land hat man in der Stadt aber oftmals die Möglichkeit, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Mit dem Anschluss an ein Wärmenetz gilt die "Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe als erfüllt", heißt es aus dem Bau- und dem Wirtschaftsministerium. Denn die Netze sollen in den nächsten Jahren mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich, gibt es laut der Vorlage übrigens eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

Haben Eigenheimbesitzer in der Stadt keine Möglichkeit, das Fernwärmenetz zu nutzen, ist individuell zu prüfen, welche Alternativen es gibt.

Generell lässt sich sagen:

  • PVT kann eine Option sein. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Solarthermie und Photovoltaik auf dem Dach. Die Sonnenenergie dient dann als Wärmequelle für eine Wärmepumpe.
  • Durch die enge Bebauung in der Stadt ist es schwieriger, eine Luftwärmepumpe aufzustellen. Teils fehlt der Platz, teils fühlen sich Nachbarn durch Schall gestört. Hindert nur der Schall, gibt es aber Möglichkeiten, diesen einzudämmen - beispielsweise über Schallschutzhauben.
  • Geothermie, bei der die Wärme aus dem tiefen Erdreich abgeschöpft wird, ist aufgrund der engen Bebauung ebenfalls meist schwierig zu realisieren. Näheres dazu erfahren Sie hier:

Ich wohne zur Miete. Können höhere Kosten auf mich zukommen?

Natürlich hätten Vermietende den Wunsch, nach einer Sanierungsmaßnahme die Mieten zu erhöhen, sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale. "Und natürlich reagieren Mietende darauf mit Sorgen." Aber eigentlich handle es sich um eine Win-Win-Situation. "Der Vermieter hat ein modernisiertes Gebäude, das im Wert gestiegen ist. Und die Mieter haben geringere Energiekosten."

"Eine energetische Modernisierung des Gebäudes senkt für die Mieter die Nebenkosten." Ramona Mittag, Verbraucherzentrale

Zumal ein Großteil der Energie in privaten Haushalten für Raumwärme und Warmwasser benötigt wird.

Es ist zudem gesetzlich gedeckelt, wie viel der Modernisierungskosten der Vermieter umlegen darf:

  • Die Höhe der Umlage darf maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten eines Jahres betragen.
  • Ferner darf die Mieterhöhung innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen.

Weitere Themen

Aktuelle TV-Sendungen