Steigende Energiepreise: Weitere Hilfen für Verbraucher vorgeschlagen

Stand: 31.10.2022, 16:52 Uhr

Die "Dezemberhilfe" und die Gaspreisbremse sollen nicht alles sein. Eine Expertenkommission schlägt weitere Hilfen vor, darunter einen Härtefallfonds und erweiterten Kündigungsschutz für Mieter.

Die Temperaturen sinken, die Energiepreise steigen: Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die deutschen Verbraucher in diesem Winter zu mildern, hat die Bundesregierung bereits mehrere Maßnahmen ins Auge gefasst. So soll Kunden, die mit Gas und Fernwärme heizen, die Dezember-Rechnung erstattet werden. Zudem ist ab März 2023 eine Gaspreisbremse von circa 12 Cent/kWh geplant.

Die Pläne sind auf Grundlage der Arbeit einer Kommission aus Expertinnen und Experten entstanden, in denen Fachleute aus Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik sitzen. Diese Kommission hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgelegt und darin weitere Maßnahmen vorgeschlagen.

Kündigungsschutz für Mieter

Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können, sollen einen erweiterten Kündigungsschutz von sechs Monaten erhalten. Zudem sollen sie Unterstützung durch eine Schuldnerberatung erhalten. Ihnen soll "mindestens ein halbes Jahr Zeit" gewährt werden, "um ihre Energieschulden zu begleichen". Ihnen dürfe nicht gekündigt werden - und dies so lange, bis das von der Bundesregierung vorgeschlagene "Wohngeld Plus" in Kraft getreten und ausbezahlt sei. Vermieter, die in solchen Fällen für ihre Mieter in Vorleistung gehen, sollen dafür zinslose Darlehen erhalten.

Soforthilfefonds für Verbraucher

Ab Anfang des Jahres 2023 bis Ende April 2024 soll es einen Soforthilfefonds für bedürftige Haushalte geben. Je nach Einkommen und Höhe der Energiekosten sollen hier Mittel bereitgestellt werden, und zwar "unabhängig von der Art des Energieträgers". Die Entlastungen, die bisher bekannt wurden, waren nur für Gas- und Fernwärmekunden gedacht, nicht aber für Haushalte, die mit Öl oder Holz heizen. Daran hatte es entsprechende Kritik gegeben, weil auch Besserverdienende profitieren würden, die dies womöglich gar nicht nötig hätten.

Besserverdiener müssen Hilfen versteuern

Entlastungen bei den Gaskosten sollen laut der Expertenkommission ab einem Einkommen von 72.000 Euro versteuert werden. Sowohl die "Dezemberhilfe" als auch die Gaspreisbremse sollen bei der Steuer als geldwerter Vorteil gelten.

Bonuszahlungen fürs Energiesparen

Haushalte, denen es gelingt, ihren Energieverbrauch um 20 Prozent oder mehr zu senken, sollen mit einem "Bonus" belohnt werden. Wie genau dieser aussehen soll und welche Bedingungen erfüllt werden müssten, blieb zunächst unklar.

Scholz erkennt "sehr gute Vorschläge"

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von "weiteren sehr guten Vorschlägen" der Kommission, die nun abgearbeitet würden. "Noch in dieser Woche werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gas-Kommission umgesetzt werden können", sagte er. Nach Angaben einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums steht in dieser Woche zunächst die Soforthilfe für Dezember im Fokus, die "so schnell wie möglich duch das Kabinett" gebracht werden soll.

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