Schild mit Anweisung zur Maskenpflicht

Keine Corona-Schutzverordnung mehr in NRW

Stand: 01.03.2023, 11:13 Uhr

Nach drei Jahren Pandemie, Regeln und Vorschriften mag man es kaum glauben: Die Corona-Schutzverordnung für NRW ist ausgelaufen. Ersatzlos. Seit dem 1. März gelten nur noch ganz wenige Einschränkungen.

Seit drei Jahren begleitet uns ein Wort, das zeitweise allgegenwärtig schien: Corona-Schutzverordnung. Vor genau 1.073 Tagen erließ das Land NRW die erste Version - das war im März 2020. Das Virus war aus China in Deutschland angekommen. Der erste registrierte Fall in NRW datiert laut NRW-Gesundheitsministerium auf den 25. Februar 2020. Die rasante Verbreitung des Coronavirus machte in der Folge vielen Angst.

Es folgten Lockdowns - für alle oder nur regional -, Schulschließungen, Masken- und Isolationspflicht. Das alles ist nach dem 28. Februar 2023 Vergangenheit. Da lief die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW offiziell aus.

Seit dem 1. März 2023 entfallene Schutzmaßnahmen:

  • Keine Test- oder Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeheimen
  • Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Arztpraxen
  • Positiv getestete Personen können vulnerable Einrichtungen betreten oder positiv dort arbeiten

Was bleibt, ist eine Maskenpflicht für Besucher und Patienten in Krankenhäusern, Besucher in Pflegeheimen, Patienten von Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen bis zum 7. April. Das ergebe sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz, so das Gesundheitsministerium.

"Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag. "Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten.

Er danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren "die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben". Weiterhin sollten alle "im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will".

Ärzteverband gegen Maskenpflicht für Patienten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung forderte dagegen, auch die Maskenpflicht für Besucher und Patienten zum 1. März aufzuheben. Es sei "unverständlich, aus welchem Grund die Maskenpflicht bei der Betretung von Arztpraxen fortgelten sollte". Vielmehr könnten die Praxen selber entscheiden, ob Patienten im Einzelfall eine Maske tragen sollten oder nicht. Eine Verpflichtung werde der derzeitigen Situation nicht gerecht und stelle "eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen dar".

Zahlen aus drei Jahren Pandemie

In den drei Jahren der Pandemie wurden in NRW bis 23. Februar 2023 insgesamt knapp acht Millionen (7.997.552) laborbestätigte COVID-19-Fälle gemeldet. 31.174 Menschen starben. Den höchsten Stand erreichte die Infiziertenzahl im Februar 2022. Die meisten Corona-Fälle insgesamt verzeichneten Köln (507.829), Düsseldorf (275.328), der Rhein-Sieg-Kreis (260.095) und Dortmund (259.051). Am heftigsten - in reinen Zahlen - erwischte es die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen, hierbei mehr Frauen als Männer.

Laumann "heilfroh"

Karl-Josef Laumann (2023)

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zog zuletzt eine Zwischenbilanz nach drei Jahren Corona. Er sei "heilfroh" und "dankbar", dass man in NRW seit Beginn der Pandemie jedem Covid-Patienten wenn nötig eine Krankenhausbehandlung habe geben können. Dies verdeutliche die Wichtigkeit eines "funktionierenden Sozialstaats". Wie bereits in jüngsten Interviews bedauerte Laumann die zwischenzeitlich zu rigiden Besuchsregeln in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dadurch seien Menschen allein - ohne den Beistand von engen Angehörigen - gestorben. Persönliche Fehler in der Pandemie-Bekämpfung räumte Laumann auf Nachfrage allerdings nicht ein.

Im Falle zukünftiger Impfkampagnen sprach sich der Minister für eine Mischung aus größeren öffentlichen Impfstellen und Impfungen in den Arztpraxen aus. Zufrieden zeigte sich Laumann, dass die Corona-Schutzverordnungen des Landes juristisch standgehalten hätten. Von über 1.000 Gerichtsverfahren habe man nur in zehn Fällen verloren.

Coronawelle nach Karneval

Während die Corona-Schutzverordnung ausläuft, flammt das Virus gerade in einigen Regionen noch einmal richtig auf. Kurz nach Karneval stieg die 7-Tage-Inzidenz in NRW sprunghaft auf 147,9, die Wartezimmer von Arztpraxen waren voll. Auch das ärztliche Personal ist betroffen: Der Hausärzteverband Nordrhein ging von einer Personalausfallquote von 25 Prozent aus. Inzwischen beruhigt sich die Lage wieder.

Teure Kontrolle der Vorschriften

Die letzte aktualisierte Version der Corona-Schutzverordnung für NRW war am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Tag entfiel die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Für Infizierte galt keine Isolationspflicht mehr.

Der Aufwand zur Kontrolle der Maskenpflicht und der 3G-Regeln in den vergangenen drei Jahren war enorm: Allein der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) setzte nach eigenen Angaben rund 100 zusätzliche Sicherheitskräfte in den Zügen und rund 120 Sicherheitskräfte in den Bahnhöfen ein.

Zur Finanzierung der Zusatzkontrollen stellte das Land NRW den Verkehrsunternehmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie 15 Millionen Euro zusätzlich bereit. 2021 hätten die Verkehrsunternehmen sogar 22,6 Millionen Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal ausgegeben.

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