Jürgen wohnt in einer ländlichen Gegend am Rand des Ruhrgebietes. Seinen vollständigen Namen will er nicht veröffentlicht sehen. Er will nicht noch mehr Ärger mit der Postbank, als er ohnehin schon hat.
Kündigung nach 40 Jahren
Seit 40 Jahren ist er dort Kunde. Seine Frau auch. Seit ein paar Monaten will er seine Konten kündigen. Das ist nicht möglich. Wenn man Jürgen zuhört, fragt man sich, was überhaupt möglich ist, bei der Postbank.
Der Ärger fing damit an, dass Jürgen Geld von seinem Sparkonto auf sein Girokonto überweisen wollte, um damit eine Handwerker-Rechnung zu bezahlen. "Früher war so eine Umbuchung innerhalb weniger Minuten erledigt. Diesmal dauerte es sieben Wochen."
Überziehungszinsen wegen Verzögerung
Weil Jürgen mit einem solchen Zeitraum nicht gerechnet hatte, lief das Girokonto ins Minus. Die Postbank hat ihm dafür Überziehungszinsen in Rechnung gestellt.
Jürgen hat sich beschwert. Per Email. Auf dem Postweg. Zurück kamen Standardschreiben: "Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen." So fingen sie alle an. Bis zu einer Stunde verbrachte er in den Warteschleifen der Telefonhotline.
Filiale geschlossen, Schalter geschlossen
Auch am Schalter seiner Postbank konnte man ihm nicht helfen. Das Konto kündigen ginge dort nicht. Dazu müsse er in ein Finanzcenter gehen. Im Internet sah er die Öffnungszeiten der Center nach.
Erster Versuch: geschlossen. Zweiter Versuch: geschlossen. Dritter Versuch in einem anderen Finanzcenter: gar nicht mehr vorhanden. Irgendwann bekam er per Email Formulare zugeschickt, mit deren Hilfe er seine Konten kündigen können sollte.
Geld bar auszahlen lassen
Die seien veraltet, sagte ihm ein Angestellter in einem zufälligerweise geöffneten Finanzcenter. Neue gebe es nicht, das laufe alles nur noch online. Dafür müsse man aber persönlich erscheinen. So hätte Jürgen zwar sein Konto kündigen können, nicht aber das seiner gehbehinderten Frau.
Für die hatte er eine Vollmacht in der Tasche. Die erkannte der Angestellte aber nicht an. "Ich könne ja mein Geld Zug um Zug, oder wie auch immer ich möchte, bar auszahlen lassen. Alles anderewürde zu lange dauern und das hätte jetzt sowieso keinen Sinn."
Obwohl sich Jürgens Geschichte schon haarsträubend anhört, geht es noch schlimmer: die Verbraucherzentrale NRW berichtet von verzweifelten Anrufen, in denen Menschen berichten, dass gepfändete Konten auch nicht freigegeben wurden, nachdem sich die Pfändung erledigt hatte.
Die Verbraucherzentrale hat daraufhin eine Formulierungshilfe auf ihrer Homepage veröffentlicht, damit Betroffene damit Klage gegen die Postbank bei ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen können.
Aufsichtsbeschwerde durch Verbraucherzentrale
Die Verbraucherschützer waren es auch, die die Finanzaufsicht BaFin auf die chaotischen Zustände bei den Bankgeschäften der Postbank aufmerksam gemacht haben. Ausgelöst wurden die vor Monaten durch den Umzug der IT auf die Server der Deutschen Bank.
Die BaFin hat die Postbank nun öffentlich gerügt. Alle Medien berichten darüber. Eine Blamage für die Postbank und ihre Konzernmutter, die Deutsche Bank.