Freiburg wollte die Kosten für das Anwohnerparken für ein Jahr erhöhen - auf 360 statt bisher 30 Euro. Ein FDP-Stadtrat hat dagegen geklagt - und gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelungen für unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen.
Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen
Zudem stuften die Bundesrichter verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Bundesverwaltungsrichter allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden.
Das Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben.
Worum ging es bei dem Fall aus Freiburg konkret?
In Freiburg müssen die Bewohner fürs Anwohnerparken seit etwa anderthalb Jahren 30 Euro im Monat zahlen. Vorher waren es 30 Euro im Jahr gewesen. Diese Erhöhung ist aus Sicht des Klägers eine Belastung, die für viele Menschen nicht zumutbar sei. Außerdem fehlen seiner Meinung nach nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen.
Was könnte das Urteil für NRW bedeuten?
Manche NRW-Kommunen hatten schon angekündigt, das Urteil abwarten zu wollen, bevor sie entscheiden, ob sie die Gebühren fürs Anwohnerparken "anpassen". Indem der Kläger Recht hat, könnte dies nun eine Klagewelle von Anwohnerinnen und Anwohnern bedeuten, deren Gebühren bereits deutlich erhöht wurden. Erhöhungen müssten dann vielleicht rückgängig gemacht werden.
Die Stadt Düsseldorf will an ihren Plänen festhalten, zunächst aber prüfen, welche Folgen dass Urteil im Detail hat. "Was uns an der Stelle mehr Gedanken macht, ist, dass der Sozialtarif, also die Ermäßigung für sozial Schwache, offenbar gekippt worden ist. Wenn das tatsächlich bei uns auch umgesetzt werden müsste, könnten die Anwohnerparkgebühren, wie wir sie avisiert haben, so nicht bestehen bleiben", sagt Oberbürgermeister Stephan Keller.
Der Städte- und Gemeindebund hat weniger Probleme mit den Einschränkungen, die sich aus dem Urteil ergeben könnten. "Die Länge des Autos und die soziale Staffelung, die hat das Gericht verworfen. Ich halte das für richtig. Bei Abwassergebühren oder anderen Sachen gibt es auch keine soziale Staffelung. Im Übrigen macht das zusätzliche Bürokratie", sagt der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Die Stadt Münster hat am Mittwoch mitgeteilt, dass sie vorübergehend keine Bewohnerparkausweise ausstellen wird. Die Freiburger Satzung ähnele in einigen Punkten der eigenen Gebührenordnung, die der Rat im Februar beschlossen habe und die am 1. Juli 2023 in Kraft trete.
"Die Stadtverwaltung in Münster überprüft deshalb jetzt vorsorglich auch die Rechtssicherheit der hier geltenden Regelung vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils", heißt es. Falls nötig, werde die derzeitige Gebührenordnung per Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben und in der Ratssitzung am 20. September durch eine angepasste Ordnung ersetzt.
Wieviel zahlt man derzeit in NRW für das Anwohnerparken?
Das ist unterschiedlich. Seit Februar 2022 entscheiden die Kommunen in NRW selbst über die Höhe der Parkgebühren. Vorher war das auf Landesebene geregelt. Die Kommunen sollen die Höhe der Gebühren anhand der tatsächlichen Kosten und anhand des Marktpreises bestimmen.
Viele NRW-Städte sind bisher noch bei den rund 30 Euro im Jahr geblieben - was vorher die vorgeschriebene Obergrenze war. Erste Städte haben die Gebühren schon erhöht - oder planen baldige Erhöhungen.
Welche Erhöhungen sind in NRW erfolgt oder geplant?
In Münster kostet der Anwohnerparkplatz aktuell 17 Euro pro Jahr - in einem Jahr sollen es bis zu 380 Euro sein. Die Stadtverwaltung in Köln plant eine Erhöhung von derzeit 30 Euro pro Jahr auf 330 Euro bis 390 Euro ab dem 1. Januar 2024. In Bonn kostete das Parken bis vor Kurzem noch 30,70 Euro. Seit März sind es 15 Euro pro Monat, ab 01.03.2024 werden es 30 Euro pro Monat sein.
In Neuss kostete das Anwohnerparken bis zum Sommer 2022 auch rund 30 Euro, dann kam die Erhöhung auf 120 Euro. Der Preis soll dann schrittweise auf das Dreifache steigen, also auf 360 Euro.
Wie begründen die Städte die Gebühren-Erhöhung?
Bei dieser Frage führen die Kommunen die Klimakrise an. Um das Klima zu schützen, sollen Autos möglichst aus den Städten herausgehalten werden. Der Gedanke dabei: Je teurer das Parken, desto unattraktiver wird das Auto für die Anwohner.
Die Deutsche Umwelthilfe will die Verkehrswende weiter anschieben und dafür sorgen, dass weniger Autos in den Innenstädten unterwegs sind. Durch eine Erhöhung der Gebühren soll das klappen, sagt Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch:
Aus diesem Grund solle das Anwohnerparken mindestens einen Euro pro Tag kosten. Bei größeren Autos dürfe es noch mehr werden, so Resch. Die Stadt Münster will genau das umsetzen. Sie rechnet mit rund zwei Millionen Euro, die durch die Gebührenerhöhung mehr in die Stadtkasse fließen. Das Geld soll in den öffentlichen Bus- und Bahnverkehr gesteckt werden.