Google+

Nutzungsbedingungen und Datenschutz

Kleingedrucktes bei Facebook und G+

Stand: 28.07.2011, 07:00 Uhr

Seit Ende Juni gibt es mit Google Plus ein neues soziales Netzwerk. Viele Nutzer finden, dass dort einiges besser gelöst ist, als bei dem Konkurrenten Facebook. Aber stimmt das auch für die Nutzungsbedingungen und den Datenschutz?

Eine Gemeinsamkeit der Nutzungsbedingungen von Facebook und Google Plus fällt relativ schnell auf: Die Bedingungen beider Plattformen wurden ursprünglich vermutlich nicht von einem deutschen Juristen verfasst, sondern lediglich ziemlich oberflächlich aus dem Englischen übersetzt. So schreibt Google beispielsweise "Verwenden Sie den Namen, mit dem Sie normalerweise Freunde, Familie und Kollegen angesprochen werden" und vergisst dabei ein "von" und ein "n". In den Nutzungsbedingungen von Facebook findet sich zwar der Hinweis: "Bestimmte Richtlinien, die nur auf deutsche Nutzer zutreffen, stehen hier zur Verfügung" - der dort hinterlegte Link, führt jedoch ins Leere. Es scheint so, als hätten die beiden Anbieter nicht besonders viel Zeit in die nationalen Ausgaben ihrer Nutzungsbedingungen investiert.

Pseudonyme erlaubt?

Für viel Diskussionsstoff sorgt in den vergangenen Tagen der Umgang von Google mit Nutzer-Profilen, die unter einem Pseudonym angelegt wurden; viele davon wurden stillgelegt. Google beruft sich dabei auf die "Community-Richtlinien", in denen sinngemäß steht, man solle sich mit dem geläufigen Rufnamen anmelden. Widersprüchliches findet sich allerdings in den allgemeinen Nutzungsbedingungen für Google's Dienste, zu denen auch Google Plus zählt. Darin heißt es: "Die Nutzung der Dienste ist auch unter einem Pseudonym möglich." Bei Facebook ist die Formulierung in den Nutzungsbedingungen auch schwammig: "Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen", heißt es dort. Ob damit allerdings auch die oft verwendeten Pseudonyme gemeint sind, bleibt unklar.

Facebook-Sprecher Simon Axten bezeichnete die "real name culture" im Februar 2011 allerdings als essenzielles Element von Facebook und verteidigte die Sperrung von Pseudonym-Accounts chinesischer Dissidenten. Bei der Zulassung von Pseudonymen in den Nutzungsbedingungen unterscheiden sich Google Plus und Facebook also kaum.

Rechte an veröffentlichten Inhalten

Facebook lässt sich in den Nutzungsbedingungen sehr weitgehende Rechte an Fotos und Videos einräumen, die von Nutzern veröffentlicht werden. "Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher [ ...] Inhalte", heißt es in den Nutzungsbedingungen. Google ist genügsamer und in der Formulierung eindeutiger: In den Nutzungsbedingungen räumen Nutzer Google die "nicht-ausschließlichen und weltweiten, zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen."

Die amerikanische Bildagentur Getty hat die Google-Plus-Nutzungsbedingungen von einem Juristen überprüfen lassen und kommt zu dem Schluss: "We're ok with google+". Positiv sei beispielsweise, dass die hochgeladenen Bilder explizit nur zur Erbringung des Dienstes genutzt würden. Außerdem wolle Google - anders als Facebook - die Rechte an den Inhalten nicht an Dritte weiterlizenzieren. Auch die bloggende Hamburger Rechtsanwältin Nina Diercks kommt bei der Prüfung der Nutzungsbedingungen von Google Plus zu dem Schluss: "Damit fühlt man sich doch schon wesentlich wohler als bei denen von Facebook."

Schutz der eigenen Daten

Und was hat die "Datenkrake" beim Datenschutz zu bieten? "Im Gegensatz zu Zuckerbergs 'Privatsphäre war gestern' bietet Google+ eine ganze Menge (Möglichkeiten zum) Datenschutz", findet Anwältin Nina Diercks. Es gebe allerdings auch einiges zu meckern. Insbesondere werde bei einigen Formulierungen der Datenschutzbestimmungen nicht klar, wie sie gemeint sind. Google erklärt beispielsweise, dass Statistiken über Aktivitäten der Nutzer möglicherweise an "Nutzer und Partner wie etwas Publisher, App-Entwickler oder verbundene Websites" weitergegeben würden. Hier ist weder klar, welche Daten "möglicherweise" weitergegeben werden, noch an wen. Bei Facebook finden sich ähnlich schwammige Angaben. "Gelegentlich tauschen wir gesammelte Informationen mit Dritten aus, damit wir unseren Dienst verbessern oder fördern können." Anders als bei Facebook kann bei Google Plus allerdings ausgeschaltet werden, dass anderen angezeigt wird, wenn man für einen Artikel oder ein Foto den "+1"-Knopf drückt. Bei Facebook geht das für "Gefällt mir" nicht.

Fazit

Betrachtet man nur die niedergeschriebenen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, steht Google Plus sicher etwas besser da, als Facebook - was allerdings bei den oftmals sehr schwammigen Bestimmungen von Facebook auch nicht besonders schwierig ist. Bei beiden Unternehmen stellt sich die Frage, was sie aus dem schwammigen Teil ihrer Bestimmungen machen. Verdient Facebook wirklich mit der Lizenzierung meines schönen Sonnenuntergangs-Fotos an eine fremde Website Geld, das eigentlich mir zusteht? Gibt Google im Paket weiter, was ich zuletzt im Internet gesucht habe, mit wem ich befreundet bin und was ich in den nicht-öffentlichen Einträgen meines Google-Plus-Accounts schreibe?

Wer soziale Netzwerke nutzt, braucht auf jeden Fall zweierlei: Vertrauen in den Betreiber und Disziplin bei der Herausgabe persönlicher Daten. Schließlich kann das Netzwerk nur so viel über eine Person wissen, wie diese über sich preisgibt.