Pferdepass

Stichtag

1. Juli 2000 - "Equidenpass" wird eingeführt

Wenn ein afrikanisches Zebra nach Europa kommt, dann braucht es einen Reisepass. Und wenn ein Esel Wurst werden soll, dann sollte der Metzger erstmal die Papiere lesen. Wie Pferd und Maultier, so gehören auch Zebra und Esel zu den "Equiden". Und für die gilt europaweit Ausweispflicht. Der "Equidenpass" soll die Tiere besser identifizierbar machen und Seuchen verhindern. Und er legt fest, welches Tier nach der Schlachtung gegessen werden darf – und welches eben nicht.

Zeichnung von der Zeichnung

Zur Jahrtausendwende beschließt die Europäische Union, dass Impfungen von Pferden übersichtlicher dokumentiert werden sollen. Gerade bei Turnierpferden sind Maßnahmen gegen Tetanus, Influenza und Tollwut wichtig, denn die Gefahr, auf Wettkämpfen Seuchen zu verbreiten, ist groß. So wird am 1. Juli des Jahres 2000 der "Equidenpass" eingeführt: ein plastikummanteltes Dokument in DIN-A-5-Größe, auf dessen Deckblatt der Name des Pferdes und seine persönliche Lebensnummer steht. In Deutschland muss jedes der circa 1,2 Millionen Pferde einen solchen Pass besitzen.

Damit jedes Tier auch eindeutig identifiziert werden kann, enthält der Equidenpass neben Angaben zu Alter, Farbe, Geschlecht und Impfungen sowie zum Besitzer auch ein grafisches "Abzeichen-Diagramm", das weiße Zeichnungen an Kopf und Beinen ebenso dokumentiert wie die Wirbel des Pferdes oder etwaige Narben. Bei Schecken reicht eine schematische Darstellung des Fells. Fotos indes gelten nicht. Denn es gibt "Farbwechsler" unter den Unpaarhufern: Schimmel, die als Rappen geboren werden zum Beispiel. Oder Tiere, die im Sommer heller als im Winter sind. Inzwischen gibt es zur besseren Identifikation aber auch den Mikrochip, dessen Barcode in den Pass eingeklebt wird.

Nicht für die Nahrungskette

Vergeben wird der Equidenpass von den jeweiligen Zuchtverbänden oder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit Sitz in Warendorf. Insgesamt umfasst das Dokument 56 Seiten. Auf Seite acht etwa muss der Besitzer einmalig festlegen, ob er sein Pferd, seinen Esel oder sein Zebra als "Schlachttier" oder als "Nicht-Schlachttier" verstanden wissen will. Will er ihm alle Medikamente verabreichen dürfen, die auf dem Markt legal zu erwerben sind, dann darf das Tier in der EU nach seinem Tod nämlich nicht mehr in die Nahrungskette gelangen.

Stand: 01.07.2015

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