Hochpreisige Ringe liegen in einer Schaufensterauslage

Stichtag

18. September 1969 - Preisauszeichnungsverordnung wird erlassen

Ende 1969 hält die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels in Bonn Rückschau auf das vergangene Geschäftsjahr. Vor allem ein Punkt der Tagesordnung erhitzt die Gemüter: die am 18. September 1969 erlassene Verschärfung der Preisauszeichnungsverordnung.

In den meisten Geschäften sind Preisschilder in Schaufenstern und an den Regalen schon lange üblich. Doch nun sollen neben Tankstellen auch Juweliere und Pelzhändler ihre Waren deutlich sichtbar auszeichnen. Dagegen läuft der Luxus-Handel Sturm: "Weil nicht nur die Käufer in der Lage sind, die Preise zu vergleichen, sondern auch die Ganoven!"

Umetikettieren macht Teures billig

Noch Anfang des 20. Jahrhunderts sind feste Preise in deutschen Geschäften weitgehend unüblich. Es wird gehandelt. Kryptische Kürzel an den Waren verraten nur dem Kaufmann, was er im Einkauf bezahlt hat. 1940 führen die Nationalsozialisten eine generelle Preisauszeichnungspflicht ein. Die soll allerdings nicht den Kunden günstigeres Einkaufen ermöglichen, sondern sicherstellen, dass die staatlich verordneten Preise eingehalten werden. Die Verordnung übersteht das Ende des Dritten Reichs und wird 1949 zu bundesrepublikanischem Recht.

Mitte der 50er Jahre beginnen überall Selbstbedienungsläden nach amerikanischem Vorbild aus dem Boden zu schießen - mit Preisschildern an allen Regalen. "Da wurden Aluminiumschienen angebracht, in die man auswechselbare Plastikzahlen reinsteckte", erzählt Peter Vonhoff, damals Inhaber von zehn Lebensmittelgeschäften im Rheinland. Mit der Einführung von Etikettier-Apparaten wandert das Preisschild vom Regal direkt aufs Produkt. Raffinierte Kunden erfinden nun das Geld sparende Umetikettieren: Von der Kassiererin unbemerkt, prangt dann das Preisschild eines billigen Weinbrands auf der Flasche einer bedeutend teureren Marke.

Juweliere klagen vergeblich

Ladenbesitzer Peter Vonhoff löst das Problem des alltäglichen Betrugs mit den Preisschildern. Auf seine Anregung wird der Wellenschnitt entwickelt: "Die Etiketten konnte man nicht mehr im ganzen abreißen, die waren dann halbiert." Nach der Einführung der Mehrwertsteuer 1968 ist es Zeit, die Preisauszeichnungsverordnung den veränderten Marktbedingungen anzupassen. Mit der Novellierung 1969 wird dem Handel verboten, in der Werbung den Nettopreis zu nennen, die Mehrwertsteuer aber zu verschweigen. Außerdem wird die Verordnung auf die 1940 noch nicht berücksichtigten Tankstellen ausgeweitet. Ausnahmeregelungen für Großhändler, Juweliere und Pelzgeschäfte werden gestrichen.

Die Polizei hält wenig davon, "dass der Einbrecher jetzt darauf hingewiesen wird, welche Schmuckstücke er aus dem Schaufenster zu holen hat." Die Juweliere klagen vor Gericht für den Erhalt ihrer Ausnahmegenehmigung. Vergeblich: Am 1. Januar 1970 tritt die neue Preisauszeichnungsverordnung in Kraft. Die befürchtete Zunahme von Einbrüchen bleibt aus. Drei Jahre später weitet der Gesetzgeber die Vorschriften auf Dienstleistungsbetriebe aus. 1985 schließlich wird aus der alten Auszeichnungsverordnung die heute gültige Preisangabenverordnung. Sie schreibt detailliert vor, "durch Preiswahrheit und Preisklarheit eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation zu gewährleisten". So muss im Supermarkt neben dem Packungspreis immer auch der Grundpreis der Ware – pro 100 Gramm oder einem Liter – genannt werden.

Stand: 18.09.2014

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 18. September 2014 ebenfalls an die Preisauszeichnungsverordnung. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.