Schriftsteller Thomas Mann im Juni 1933 in Sanary sur Mer

23. August 1933 - 33 NS-Gegnern wird die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen

Stand: 23.08.2018, 00:00 Uhr

Gleich nach der Machtübernahme gehen die Nationalsozialisten gegen Oppositionelle vor. Allein zwischen Februar und Ende Mai 1933 werden rund 50.000 Regimekritiker ins KZ gesteckt - Kommunisten, SPD-Mitglieder, Gewerkschafter, Künstler, Intellektuelle. Wer kann, taucht unter oder flieht.

Vielen wird der Pass weggenommen. Wo den Behörden das nicht gelingt, weil es die Verfolgten ins Ausland geschafft haben, wird der Pass symbolisch entzogen. Als Grundlage dafür dient das neue Gesetz "über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933".

"Die deutschen Belange geschädigt"

Erstmals am 23. August 1933 lässt Reichsinnenminister Wilhelm Fricke eine Ausbürgerungsliste erstellen, die die Namen von 33 Prominenten enthält. Sie hätten durch ihr Verhalten, "das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt".

Darunter sind linksliberale Strafverteidiger, Gewerkschaftsführer, Journalisten, Dichter, Literaturkritiker wie Alfred Kerr und Kurt Tucholsky. Auch Schriftsteller wie Lion Feuchtwanger und Heinrich Mann gehören dazu - ebenso Politiker wie Philipp Scheidemann, der 1918 die Republik ausgerufen hat, und Otto Wels, ehemaliger SPD-Vorsitzender.

Steckbriefartige Fotos

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hat für die 33 sogenannten Reichsfeinde weitere Folgen. Ihr komplettes zurückgelassenes Vermögen kann beschlagnahmt werden. Akademische Titel und Versicherungsrechte werden aberkannt.

Die Ausbürgerung soll Ächtung bedeuten. Deshalb stehen die Namen der Betroffenen in der Zeitung. "Volksverräter!", heißt es da. "Ausgestoßen aus der deutschen Volksgemeinschaft!" Darunter sind steckbriefartig Fotos abgedruckt.

Aus der Gesellschaft ausgeschlossen

Die Liste vom August 1933 ist erst der Anfang. Es folgen über 600 weitere. Fast 40.000 Personen werden zwischen 1933 und 1945 ausgebürgert, rund die Hälfte davon sind Juden.

Der großen Mehrheit der rund 600.000 deutschen Juden wird die Reichszugehörigkeit aber gar nicht ausdrücklich entzogen. "Tatsächlich wurden Juden in vollkommen anderer Weise aus der Gesellschaft ausgeschlossen", sagt Historiker Dieter Gosewinkel vom Wissenschaftszentrum Berlin. "Das nationalsozialistische Regime hat Juden zunehmend rechtlos gestellt."

Nach dem Zweiten Weltkrieg wird im Grundgesetz Artikel 16, Absatz 1 festgehalten: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden."

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 23. August 2018 ebenfalls an die Entziehung der Staatsbürgerschaft von 33 emigrierten prominenten NS-Gegnern. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.

Stichtag am 24.08.2018: Vor 165 Jahren: Erstmals werden in den USA Kartoffelchips hergestellt