Bundestag beschließt Besteuerung von Renten (29.04.2004)

29. April 2004 - Bundestag beschließt Besteuerung von Renten

Stand: 29.04.2019, 00:00 Uhr

Neid unter Ex-Partnern ist nicht ungewöhnlich. Der Groll eines Paderborner Pensionärs auf seine Ex-Frau ist indes einer der folgenschwersten für Millionen unbeteiligter. Ihm stößt es nämlich auf, dass die Rentnerin für das übertragene Altersruhegeld weniger Steuern zahlen muss als der ehemalige Beamte selbst.

Darum zieht er vor Gericht und nach jahrelangen Prozessen gibt ihm das Bundesverfassungsgericht 2002 recht. Renten und Pensionen dürfen steuerlich nicht ungleich behandelt werden. Die Richter fordern eine Neuregelung der Rentenbesteuerung bis zum 1. Januar 2005.

Bundestag beschließt Rentenbesteuerung (am 29.04.2004)

WDR 2 Stichtag 29.04.2019 04:15 Min. Verfügbar bis 26.04.2029 WDR 2


Download

"Mit- und Füreinander der Generationen"

Keine leichte Aufgabe für die rot-grüne Bundesregierung. Denn die Entscheidungen werden Milliardensummen bewegen. Sachverständige, Verbände und interfraktionelle Arbeitskreise werden berufen und finden einen Kompromiss. Schrittweise sollen künftig nicht mehr die Beiträge zur Rente besteuert werden, sondern die Auszahlung.

Am 29. April 2004 debattiert der Bundestag den Regierungsentwurf in zweiter und dritter Lesung. Finanzminister Hans Eichel (SPD) wirbt vor der Abstimmung um Unterstützung: "Wir brauchen ein Miteinander und ein Füreinander der Generationen."

Zäsur in der Altersvorsorge

Zähneknirschend bringt auch die CDU das Gesetz mit auf den Weg. So beginnt am 1. Januar 2005 nach der Riester-Rente eine weitere Zäsur in der Altersvorsorge. Das "Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" schließt alle Formen der Bezüge ein: gesetzliche, betriebliche, freiwillige und staatliche.

"Die große Mehrheit der Rentner muss auch in Zukunft keine Steuern auf ihre Renten zahlen", beschwichtigt Eichel damals die Ruheständler. Tatsächlich ändert sich für die aktuellen Rentner nichts, wohl aber für die folgenden.

Steuerfrei einzahlen, Auszahlung versteuern

Wer 2005 in Rente geht, muss dank eines Freibetrags von 50 Prozent nur die Hälfte der Einkünfte versteuern. Für die nachfolgenden Jahrgänge sinkt der Freibetrag sukzessive, bis 2040 alle Alterseinkünfte zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Im Gegenzug dafür, dass jüngere Arbeitnehmer später ihre Rente höher versteuern müssen, können sie die Beiträge zur Altersvorsorge nun von der Steuer abziehen. Auch hier steigen die Prozentsätze stufenweise.

Dennoch sind viele bei Rentenbeginn überrascht, dass der Fiskus bei den Alterseinkünften –oberhalb eines Freibetrags – noch einmal zulangt. Und das empfinden sie nach einem langen Arbeitsleben als "ungerecht".

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 29. April 2019 ebenfalls an die Besteurung von Renten. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.

Stichtag am 30.04.2019: Vor 115 Jahren: Erstes Patent für Radarsystem eingereicht