Das Logo des Fußball-Zweitligisten SC Paderborn prangt auf einer Fahne

Urteil: SC Paderborn muss Spielern Gehalt trotz Quarantäne zahlen

Stand: 22.05.2023, 19:16 Uhr

Fußball-Zweitligist Paderborn bekommt vom Land NRW für die Zeit nach dem Corona-Ausbruch im März 2020 keine Quarantäne-Entschädigung.

Wie das Verwaltungsgericht Minden am Montag entschieden hat, steht den Spielern auch in der Quarantäne ihr reguläres Gehalt zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fußball-Profis im Homeoffice

Der SC Paderborn hatte geklagt, weil die Profi-Spieler im Homeoffice ihrer richtigen Arbeit nicht nachgehen könnten. Vom Land wollte der Verein deshalb sogenannte Verdienstausfall-Entschädigungen bekommen.

Gericht sieht Arbeitsleistung als erbracht

Das Verwaltungsgericht sieht das anders und argumentiert: Die Spieler hätten Trainingspläne und Fitnessgeräte bekommen, um körperlich fit zu bleiben. Eine Arbeitsleistung, die die Spieler auch erbracht hätten.

Anwalt: Urteil spiegelt berufliche Realität nicht wider

Für den Anwalt des SC Paderborn eine unverständliche Begründung, die die berufliche Realität der Spieler nicht widerspiegele. Aufgaben eines Profisportlers seien Pflichtspiele und Pressetermine, nicht Einzeltraining im Hotelzimmer, sagte er sinngemäß im Gespräch mit dem WDR. Im Hotelzimmer mussten die Profispieler ihre Quarantäne verbringen.

Am Montag hatten zwei Spieler, Stürmer Dennis Srbeny und Torhüter Jannik Huth, als Zeugen ausgesagt und ihren Quarantäne-Alltag geschildert. Die Trainingspläne seien demnach nicht kontrolliert worden. Auch der damalige Trainer Steffen Baumgart habe sich nicht bei ihnen gemeldet.

VG Minden: SC Paderborn klagt um Entschädigung für Profigehälter

00:30 Min. Verfügbar bis 23.05.2024


Jetzt liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht Münster. Der Rechtsstreit könnte sich noch jahrelang ziehen, bis das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung gefällt hat.

Im Fall eines Physiotherapeuten hatte das Verwaltungsgericht Minden zuletzt im April der Klage des SC Paderborn stattgegeben – und das Land NRW zur Zahlung eines Verdienstausfalls verurteilt.