Bundestag in Bonn in den 1970er-Jahren (Symbolbild)

11. November 1971 - Bundestag verabschiedet Wohnungsbauprogramm

Stand: 03.11.2021, 12:28 Uhr

Anfang der 70er-Jahre ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik angespannt. Die Politik will Abhilfe schaffen. 1971 bringt der Bundestag ein Programm für preiswerte Wohnungen auf den Weg.

Der Bundestag verabschiedet ein Wohnungsbauprogramm (am 11.11.1971)

WDR ZeitZeichen 11.11.2021 14:37 Min. Verfügbar bis 12.11.2099 WDR 5


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Hohe Nachfrage, geringes Angebot, steigende Mieten. Im Kern sei die Situation am Wohnungsmarkt Anfang der 1970er-Jahre wie heute, sagt Michael Voigtländer, Leiter des Instituts der Deutschen Wirtschaft und Experte für Immobilienmärkte.

Am 11. November 1971 debattiert der Bundestag in Bonn darüber, wie die Lage verbessert werden kann. Auf der Tagesordnung des Parlaments steht die "Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms – Wohnungsbauänderungsgesetz 71". Seit Ende 1969 regiert die sozialliberale Koalition mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD).

Wohnungsmangel seit dem Krieg

Die Lage ist damals so dramatisch, dass Jugendliche im Winter 1971 das leerstehende Schwesternwohnheim des ehemaligen Krankenhauses Bethanien in Berlin-Kreuzberg besetzen. "Wir haben auch in den 70er Jahren noch einen sehr angespannten Wohnungsmarkt gehabt. Deutschland kam ja auch aus einer Situation, gerade nach dem Zweiten Weltkrieg, wo extrem viele Wohnungen gefehlt haben", erklärt Voigtländer.

Im Bundestag sagt Bauminister Lauritz Lauritzen (SPD): "Wer die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beseitigen will, der muss mehr Wohnungen bauen." Zudem sollten die neuen Wohnungen preiswert sein, machen damals auch andere Redner im Parlament deutlich.

Das neue Gesetz sieht jährlich 160 Millionen D-Mark für die Grundförderung des sozialen Wohnungsbaus vor. Zusätzlich sollen jährlich 250 Millionen für ein Intensivprogramm fließen, bei dem es vor allem um die Wohnversorgung kinderreicher Familien, junger Familien, alter Menschen und Alleinstehender geht.

Minister Lauritzen kündigt im Bundestag zudem ein Regionalprogramm an, "mit dem jährlich 50.000 Wohnungen in Entwicklungsschwerpunkten wirtschaftlich schwacher Gebiete und vor allen Dingen auch in den Brennpunkten des Wohnungsbedarfs gefördert werden sollen".

Breite Zustimmung im Parlament

Bereits damals gibt es Kritik, obwohl das Gesetz ohne Gegenstimmen vom Bundestag verabschiedet wird. Der CDU-Abgeordnete Gerhard Orgaß: "Wir stellen fest, dass der Minister seine großen Ankündigungen in der Realität einfach nicht erfüllen kann. Bereits für das Jahr 1971 hat er 50.000 Wohneinheiten im Rahmen des Intensivprogramms zugesagt. Wir haben im Ausschuss erfahren, dass bestenfalls 21.000 gefördert werden können. Für das Jahr 1972 werden diese großkotzigen Maßnahmen bereits auch halbiert durch die Maßnahmen der Länder."

Auch die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau ist ein Thema bei der Debatte. Wohnungsexperte Voigtländer: "Auch darüber wurde damals schon gestritten, dass man nämlich gesagt hat: Trifft es auch die Richtigen? Ziehen die Richtigen in diese Wohnungen ein? Andererseits möchte man den Kreis auch nicht zu eng machen, denn dadurch würden auch vielleicht einige, die es doch auch brauchen, ausgeschlossen werden." Auch andere Aspekte der damaligen Debatte sind bis heute aktuell. Denn der Mangel an bezahlbaren Wohnungen bleibt ein Dauerthema.

Autorin des Hörfunkbeitrags: Martina Meißner
Redaktion: Gesa Rünker

Programmtipps:

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 11. November 2021 an die Verabschiedung eines Wohnungsbauprogramms im Bundestag vor 50 Jahren. Das "ZeitZeichen" gibt es auch als Podcast.

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