Artikel 16a des Grundgesetzes

ZeitZeichen

01.07.1993 - Neuregelung des Asylrechts tritt in Kraft

Stand: 17.05.2018, 14:09 Uhr

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Mit diesem Satz hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 das Asylrecht in Artikel 16 festgeschrieben. Doch zu Beginn der 1990ger Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber massiv an. Mit Schlagworten wie "Wirtschaftsasylant", "Scheinasylant" und "Asylmissbrauch" machten konservative bis rechtsextreme Kreise Stimmung.

Von Martina Meissner

Im September 1991 kam es in Hoyerswerda und im August 1992 in Rostock-Lichtenhagen zu Ausschreitungen gegen Flüchtlinge. Unter diesem Druck verständigten sich Vertreter von Union, SPD und FDP im Dezember 1992 auf eine Neuregelung des Asylrechts.

Das Ziel: Die Verfahren sollten beschleunigt und ein "Asylmissbrauch" verhindert werden. Die "Drittstaatenregelung" und die Bestimmung "sicherer Herkunftsländer" sollten das Asylrecht einschränken.

Am Tag der Abstimmung über den so genannten "Asylkompromiss" im Bundestag legten rund 10.000 Demonstranten das Bonner Regierungsviertel lahm. Am Ende stimmten 521 Bundestagsabgeordnete für die Gesetzesänderung, 132 dagegen.

Redaktion: Ronald Feisel

Asylrecht, Neuregelung in Kraft (am 01.06.1993)

WDR ZeitZeichen 01.07.2018 14:43 Min. Verfügbar bis 28.06.2028 WDR 5


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