Terrorismus-Prozess Gruppe S.: Verurteilte legen Revision ein

Stand: 08.12.2023, 17:53 Uhr

Die verurteilten Angeklagten im Terrorismus-Prozess um die sogenannte Gruppe S. wollen gegen ihre Haftstrafen vorgehen. Sie haben jetzt Revision eingelegt.

Von Thomas Wöstmann

Zehn der elf Angeklagten waren Ende November am Oberlandesgericht Stuttgart zu Haftstrafen zwischen sechs und anderthalb Jahren verurteilt worden. Drei von ihnen stammen aus Nordrhein-Westfalen.

Thomas N. (Minden) erhielt viereinhalb Jahre, Markus K. (Minden) zweieinhalb Jahre und Polizeimitarbeiter Thorsten W. (Hamm) zwei Jahre und neun Monate.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Angeklagten verurteilt | Bildquelle: Thomas Woestmann/WDR

Für das Gericht stand nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer fest, dass sie im Februar 2020 im Haus von N. eine terroristische Vereinigung gegründet bzw. unterstützt hatten – mit dem Ziel Anschläge, unter anderem auf Moscheen, zu begehen.

Polizei-Informant als einziger Angeklagter freigesprochen

Die jetzt eingelegten Revisionen kommen nicht überraschend. Die meisten Verteidiger hatten Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Aus ihrer Sicht gab es Fehler bei der Ermittlungsarbeit des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Eine terroristische Vereinigung sei nicht gegründet worden.

Mehrere Anwälte äußerten den Verdacht, das gesamte Verfahren sei durch staatliche Behörden gelenkt worden – mit Hilfe eines Informanten, der in die Gruppe eingeschleust worden war. Dieser Informant war beim Prozess zwar auch Angeklagter, wurde aber als einziger freigesprochen.

Quellen:

  • Oberlandesgericht Stuttgart
  • WDR-Reporter vor Ort

Über dieses Thema berichteten wir am 8.12.2023 in der Lokalzeit OWL im Radio auf WDR2.