SEK-Beamte mit Maschinenpistolen bei einem Einsatz - die Gesichter sind nicht zu sehen.

Politik schockiert über Chats beim SEK Münster

Stand: 17.11.2022, 18:04 Uhr

Der Innenausschuss des Landtags hat sich am Donnerstag mit den mutmaßlichen rechtsextremen Chats von Polizisten des SEK Münster befasst. Einen Tag zuvor ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft nun auch wegen Kinderpornografie ermittelt.

Die Opposition im Ausschuss reagierte erschüttert auf die neuen Erkenntnisse. "Rechtsextreme Chats waren schon schlimm, aber dass jetzt auch noch Kinderpornografie dazukommt - das hat uns schockiert", erklärte SPD-Politikerin Elisabeth Müller-Witt. Sie sehe aktuell eher ein gesellschaftliches Problem. Denn der Umgang mit Kinderpornografie scheint deutlich weiter verbreitet, als zuvor angenommen.

Marc Lürbke von der FDP fordert von der Landesregierung, den Fällen weiter nachzugehen, denn "wer solche Dinge verbeitet und mit seinem geschworenen Eid auf den Rechtsstaat bricht, der hat in der NRW-Polizei gar nichts zu suchen."

Ermittlungen gegen 16 Beamte

Die Zahl der Beamten, gegen die aktuell ermittelt wird, ist laut dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht an den Innenausschss des Landtags von acht auf 16 gestiegen. Bei den zusätzlich beschuldigten acht Beamten soll es sich um Polizisten handeln, die in Münster, Steinfurt, Dortmund und am Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten arbeiten.

Vier kinderpornografische Bilder verschickt

Bei ihnen sollen Bilder und Videos mit kinderpornographischem Inhalt gefunden worden sein, die nicht von ihnen selbst erstellt wurden, sondern schon im Internet kursierten. Abgeschickt wurden sie dem Bericht für den Innenausschuss zufolge zwischen November 2017 und Mai 2018, und zwar in einer 20-köpfigen Chatgruppe, gegen die schon wegen Bildern und Videos mit rechtsrextremistischen Inhalten und Symbolen ermittelt wird.

Privater Chat löste Ermittlungen aus

Auf die Gruppe der ersten acht Beschuldigten, von denen sieben noch zum SEK Münster gehörten, war man im Sommer durch Ermittlungen in einem anderen Fall gestoßen: Ein SEK-Beamter hatte mutmaßlich rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messengerdienst mit einem Bundeswehrsoldaten privat ausgetauscht. Das blieb aber ohne Folgen, weil die Äußerungen nicht öffentlich waren.

Besitz ist strafbar

Den jetzt Beschuldigten wird vorgeworfen, kinderpornographische Bild- und Videodateien zu besitzen - nicht, sie verbreitet zu haben. Doch auch der Besitz ist inzwischen strafbar: Erst im vergangenen Jahr hat es eine Verschärfung des Strafrechts gegeben. Die betroffenen Bilder wurden vor der Gesetzesverschärfung verschickt beziehungsweise empfangen.