Rollerfahrer ausgebremst: Bielefelder Polizist verurteilt

Stand: 05.07.2023, 14:29 Uhr

Für ein gefährliches Fahrmanöver bei einer Verfolgungsfahrt muss ein Streifenpolizist aus Bielefeld eine Geldstrafe von 7.200 Euro zahlen und für zwei Monate seinen Führerschein abgeben.

Der Beamte hatte im August 2022 einen Rollerfahrer mit seinem Streifenwagen ausgebremst. Zuvor hatte er ihn mehrmals aufgefordert, anzuhalten. Es folgte eine Verfolgungsfahrt über mehrere Hundert Meter, bei dem der Rollerfahrer zum Teil über den Bürgersteig fuhr. Mit rund 80 Kilometern pro Stunde setzte sich der Streifenwagen schließlich vor das Zweirad und bremste extrem schnell ab.

Der Roller fuhr auf und verkeilte sich. Verletzt wurde niemand. Anschließend hatte der Beamte die Schuld auf den Rollerfahrer geschoben. Erst ein Video eines Anwohners zeigte den richtigen Verlauf.

Reue vor Gericht

Nicht zuletzt wegen der falschen Beschuldigungen verurteilte das Amtsgericht Bielefeld den 28-jährigen Polizisten am Mittwoch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Strafe von 7. 200 Euro. Der Beamte hatte die Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt und von einem schweren Fehler gesprochen. Als Begründung gab er an, in der Situation überfordert gewesen zu sein.

Gericht: Auf Aussagen von Polizisten müsse Verlass sein

Das Gericht gestand dem Angeklagten zwar zu, dass Polizeibeamte innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen müssten. Dabei könne es auch zu Fehlern kommen. Normalerweise würden falsche Entscheidungen auch nicht bestraft.

Hier sei aber eine Grenze überschritten worden. Die Strafermittlungsbehörden müssten sich auf die Aussagen von Polizeibeamten verlassen können, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.