Gewinnen wieder die Kläger gegen den US-Konzern Meta vor dem Landgericht Paderborn? Die Chancen dafür stehen gut, denn Ende November haben Kläger in der gleichen Sache schon einmal recht bekommen. Heute hat der nächste Prozess begonnen. Die Paderborner Richter müssen klären, ob Meta mit den Daten Dritter personalisiere Werbung schalten darf. Nein, sagen die Kläger.
Tool speichert Daten auf Webseiten von Drittanbietern
Der Mutterkonzern von Facebook und Instagram stellt Firmen - zum Beispiel einem Texttilhersteller - ein Tool zur Verfügung, das alle Interessen, Vorlieben und Klicks von Kunden speichert. Die Daten nutzt Meta wiederum, um damit beispielsweise auf seinen Plattformen dem User personalisierte Werbung - also vielleicht eine Anzeige seines Lieblingstshirts - zu zeigen.
Die Berliner Kanzlei Baumeister Rosing, die die Kläger in Paderborn vertritt, sagt: Meta darf genau das nicht tun. Sie argumentiert unter anderem mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2023. Demnach ist die Weitergabe von persönlichen Daten nicht zulässig.
Schadensersatzzahlungen von 100 Euro
Zuletzt gab das Landgericht der Kanzlei Recht. Im November verurteilte es Meta zu einer Schadensersatzzahlung an jeden Kläger, jede Klägerin in Höhe von 100 Euro. Außerdem musste der US-Konzern die rechtwidrig genutzten Daten löschen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Paderborn