Vor dem Landgericht Münster forderten sie am Dienstag stattdessen eine "angemessen milde" Strafe für den 28 Jahre alten IT-Techniker Adrian V. aus Münster. Die Verteidiger meinen, ihrem Mandanten seien die Taten quasi leicht gemacht worden, weil das Jugendamt schon seit Jahren keinen Kontakt zu der Familie von Adrian V. hatte, obwohl dieser ja schon wegen Kinderpornographie vorbestraft war. Zudem müsse man ihm auch die Belastung zugutehalten, die er durch die intensive Medienberichterstattung erlitten habe.
Anwälte gehen von langen Haftstrafen aus
Auch die Anwälte von zwei mitangeklagten Männern aus Schorfheide in Brandenburg und dem hessischen Staufenberg forderten am Dienstag für ihre Mandanten von einer Sicherungsverwahrung abzusehen, weil ohnehin lange Haftstrafen drohten.
Verteidiger der Mutter will Freispruch erreichen
Der Verteidiger der wegen Beihilfe zum schweren Missbrauch von Kindern angeklagten Mutter des IT-Technikers aus Münster will für seine Mandantin einen Freispruch erreichen.
Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Adrian V. unter anderem vor, seinen inzwischen elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder schwer sexuell missbraucht, vergewaltigt und anderen Männern zugeführt zu haben. Ausgehend von den Ermittlungen gegen ihn kam eine Vielzahl weiterer Beschuldigter, Opfer und Tatorte ans Licht. Die Staatsanwaltschaft hatte daher am 15. Juni auf 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert.
Termin für Urteilsverkündung noch offen
Die Plädoyers fanden am Dienstag zum Schutz der Opfer - wie weite Teile des Prozesses - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht festgelegt. Ein weiteres Plädoyer steht am Donnerstag an.