Die vier Männer und eine Frau stehen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Beihilfe dazu vor Gericht.
Staatsanwalt: 14 Jahre Haft für Adrian V.
Der mutmaßliche Haupttäter, Adrian V., soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für 14 Jahre ins Gefängnis - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit fordert er annähernd die Höchststrafe, die 15 Jahre beträgt.
Für den Mitangeklagten Marco S. stehen10 Jahre im Raum, für Tobias S. 12 Jahre und für Enrico L. 11,5 Jahre.
Die Mutter von Adrian V. soll laut Staatsanwaltschaft für sechs Jahre in Haft. Ihr gehörte die Gartenlaube, in der einige der Taten stattgefunden haben sollen, und sie soll davon gewusst haben.
Adrian V. soll seinen Stiefsohn dutzende Male selbst vergewaltigt haben und auch anderen Männern für sexuellen Missbrauch überlassen haben, darunter die Mitangeklagten.
Martyrium in Gartenlaube
An einem Wochenende im April 2020 sollen sich die vier Männer zwei Tage lang in der Kleingartenanlage in Münster an dem Kind vergangen haben. Neben dem Stiefsohn von Adrian V. sollen sie einen weiteren fünfjährigen Jungen, den Sohn von Tobias S., brutal vergewaltigt und gequält haben.
29 Kinder als Opfer identifiziert
Noch während des laufenden Verfahrens waren vor allem gegen Adrian V. zahlreiche weitere Beschuldigungen bekannt geworden. Die eigens für den Fall eingerichtete Ermittlungskommission „Rose“ hat inzwischen 51 Tatverdächtige aus dem Netzwerk ermittelt und 29 Kinder als Opfer identifiziert.
Das Plädoyer des Staatsanwalts am Dienstag, 15.06.21, dauerte Stunden. Die Urteile werden in einigen Tagen erwartet.