Wahlrechtsreform: So soll der Bundestag verkleinert werden

Stand: 09.06.2023, 11:53 Uhr

Begleitet von Protesten aus der Union hat Bundespräsident Steinmeier am Donnerstag das Gesetz zur Wahlrechtsreform unterschrieben. Worum geht es genau? Und könnte die Reform noch gestoppt werden?

Die Reform zur Verkleinerung des Bundestags, die bereits im März beschlossen wurde, kann nach der Unterzeichnung des Gesetzes in Kraft treten. Jedoch haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bayerische Landesregierung und die Linke bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen.

Was soll die Reform bewirken und warum ist sie so umstritten? Fragen und Antworten.

Wo liegt das Problem?

Der Deutsche Bundestag ist in den vergangenen Wahlperioden immer voller geworden. Eigentlich sollten laut Gesetz nur 598 Abgeordnete einen Parlamentssitz im Berliner Reichstagsgebäude haben. Tatsächlich sind es mittlerweile 736 - also 138 mehr als ursprünglich vorgesehen. Die hohe Zahl von Abgeordneten ist dabei nicht nur ein logistisches Problem - auch wenn die Bundestagsverwaltung immer größere Probleme hat, allen Parlamentariern und ihren Mitarbeitern angemessene Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Es ist auch eine Frage des Geldes: Kein anderes EU-Land muss ein ähnlich großes Parlament unterhalten wie die Bundesrepublik - die Kosten für den Steuerzahler sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Warum sorgt das deutsche Wahlrecht für immer mehr Abgeordnete?

Seit der Gründung der Bundesrepublik haben Wähler bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden sich Wähler für eine Bewerberin oder einen Bewerber aus ihrem eigenen Wahlkreis. Die Kandidaten müssen dabei nicht von einer Partei auf einer Landesliste aufgestellt worden sein. Die Zweitstimme bestimmt hingegen, wie viele Sitze im Bundestag einer Partei prozentual zugesprochen werden.

Allerdings hat dieses "personalisierte Verhältniswahlsystem" einen wichtigen Defekt: Gewinnt eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate, als ihr eigentlich nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen, muss dies über so genannte Überhangmandate ausgeglichen werden. Damit trotz der zusätzlichen Abgeordneten das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag gleich bleibt, werden auch den anderen Parteien Ausgleichsmandate zugeteilt.

Zusätzlich sorgt die so genannte Grundmandatsklausel dafür, dass noch mehr Abgeordnete im Parlament sitzen: Sie sieht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie zwar unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben sind, aber gleichzeitig mindestens drei Direktmandate geholt haben. Das kam bei der letzten Bundestagswahl vor allem der Linkspartei zugute, die mit einem Zweitstimmenergebnis von 4,9 Prozent ohne ihren Erfolg auf lokaler Ebene eigentlich aus dem Parlament geflogen wäre.

Das Ergebnis: Die gewünschte Zahl von 598 Abgeordneten ist nur noch staatsjuristische Theorie - tatsächlich bläht sich der Bundestag immer weiter auf.

Was soll die Wahlrechtsreform bewirken?

Das Ziel ist ein kleinerer Bundestag. Dazu deckelt das neue Gesetz die Abgeordnetenzahl im Parlament künftig auf 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, dürfen nur dann in den Bundestag einziehen, wenn das prozentuale Verhältnis der Parteien dadurch nicht verändert wird. Überhangmandate gibt es nicht mehr, auch die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Die Bedeutung der Zweitstimme ist damit gestiegen.

Warum wehren sich Union und Linkspartei gegen die Reform?

Aus offensichtlichen Gründen: Besonders die CSU und Die Linke haben vom bisherigen Wahlsystem profitiert. Hätte das neue Wahlrecht schon bei der vergangenen Bundestagswahl gegolten, wäre die Linkspartei überhaupt nicht mehr im Bundestag vertreten. Auch die CSU sorgt sich um ihre politische Zukunft. Denn die kleine Schwester der CDU tritt zwar nur in Bayern an. Weil sie aber eine eigenständige Partei ist, muss auch sie künftig im Bundesschnitt auf mehr als fünf Prozent der Stimmen kommen. Sollte sie das nicht schaffen, kann sie so viele Direktmandate gewinnen wie sie will: Die CSU wäre trotzdem nicht mehr im Bundestag vertreten, was auch die CDU schwächen würde. Bei der vergangenen Bundestagswahl erreichte die CSU bundesweit nur 5,2 Prozent der Zweitstimmen - für sie geht es also ums politische Überleben.

"Wir werden alle Hebel nutzen, damit diese Manipulation des Wahlrechts gestoppt wird", erklärte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, am Donnerstag. Auch die Linkspartei hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

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Monitor 07.10.2021 06:32 Min. UT Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste Von Lutz Polanz

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