Wegen Preiserhöhungen im Bereich Festnetz-Internet sieht sich der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Vodafone mit einer Klage von Verbraucherschützern konfrontiert. Die Teuerung laufender Verträge sei unzulässig, teilte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) am Dienstag mit.
Vodafone-Kunden können sich in Klage-Register eintragen
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes
Eine Klage sei beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht worden, teilte der Verbraucherzentrale-Bundesverband mit. Es ist eines der ersten Verfahren, das sich auf ein Mitte Oktober in Kraft getretenes Bundesgesetz bezieht. Vodafone-Kundinnen und -Kunden können sich somit an einer neuen Form der Sammelklage beteiligen, indem sie sich in ein Klage-Register eintragen. Das wird wohl in einigen Wochen eröffnet.
Vodafone hatte im Frühjahr damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat anzuheben. Für Gigabit-Kabelkunden etwa ging es im Monatspreis von 40 auf 45 Euro hoch.
Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Um Mobilfunk-Kunden und Glasfaser-Festnetzverträge ging es nicht.
Vodafone entgegnet: Preise nur "moderat" angepasst
Vodafone-Konzernzentrale in Düsseldorf
Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Das Unternehmen begründet die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Der Großteil der deutschen Unternehmen habe in den vergangenen Monaten inflationsbedingt Preise erhöht, sagt ein Firmensprecher.
Wegen stark gestiegener Kosten habe man die Festnetzpreise aber "moderat anpassen" müssen.
Man könne nicht gegen alle Telekommunikationsanbieter gleichzeitig klagen, sondern weise nun erstmal den Preiserhöhungs-Vorreiter Vodafone in die Schranken, heißt es vom der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Vodafone hat seinen Kunden wegen der Preiserhöhungen zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das aber reicht den Verbraucherschützern nicht aus. Aus deren Sicht hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen dürfen, also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden.
Über dieses Thema berichten wir am 14.11.2023 auch in den Hörfunknachrichten, unter anderem bei WDR 5.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands
- Nachrichtenagentur dpa