Razzia gegen islamisches Netzwerk Ansaar International in Düsseldorf am 10. April 2019

Salafisten-Verein aus NRW bleibt verboten: Ansaar International verliert Klage

Stand: 21.08.2023, 18:56 Uhr

Das Verbot der angeblichen Hilfsorganisation Ansaar International ist rechtmäßig. Der Verein aus Düsseldorf habe Terror unterstützt, urteilte am Montag das Bundesverwaltungsgericht.

Das Verbot des Salafisten-Vereins Ansaar International ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag entschieden. Der Verein mit Sitz in Düsseldorf habe terroristische Vereinigungen in Syrien, Somalia und dem Gazastreifen unterstützt, so die Begründung. Die Tätigkeiten des Vereins hätten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet.

Gericht: 30 Millionen Euro für Terrorismus-Förderung

Die für humanistische Zwecke gesammelten Spendengelder seien auch zu Terrorismus-Förderung eingesetzt worden, sagte der Vorsitzende des sechsten Senats, Ingo Kraft. Den Wert der Geld- und Sachspenden bezifferte das Gericht auf rund 30 Millionen Euro.

Ansaar habe zwar nicht direkt Waffen und militärische Ausrüstung von Deutschland aus geliefert, die Terroror-Organisationen aber mit erhebliche Bargeldsummen unterstützt. Zudem waren Hassprediger im Auftrag von Ansaar in Deutschland und im Ausland tätig.

"Ansaar war nicht neutral
oder unparteilich."
Ingo Kraft, Bundesverwaltungsrichter

Im April 2019 hatte es eine groß angelegte Razzia gegen Ansaar International gegeben. Durchsucht wurde nicht nur der Vereinssitz in Düsseldorf, sondern auch Einrichtungen in acht weiteren Bundesländern.

Salafismus: "ultrakonservative Strömung" im Islam

Der Verein wird dem Salafismus zugeordnet. "Der Begriff Salafismus bezeichnet eine ultrakonservative Strömung innerhalb des sunnitischen Islams", informiert die Landeszentrale für politische Bildung NRW.

Das Bundesinnenministerium hatte die Organisation vor gut zwei Jahren verboten. Weil der Verein dagegen geklagt hatte, mussten sich die höchsten deutschen Verwaltungsrichter mit dem Fall beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht war in diesem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständig.

Entscheidung zu Ansaar rechtskräftig

Die Entscheidung sei rechtskräftig, betonte eine Gerichtssprecherin. Es sei lediglich noch eine Verfassungsbeschwerde möglich.

Der Vorsitzende des Vereins hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen. Man habe Projekte ausschließlich in Gebieten organisiert, die nicht von Terrorgruppen kontrolliert worden seien. Dem glaubte der Senat nicht.

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur.

Über dieses Thema berichteten am 21.08.2023 auch die Hörfunknachrichten, unter anderem bei WDR 5.

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