"Spargelkönig" vor Gericht

Landgericht Bonn: Drei Jahre Haft für einstigen Bornheimer "Spargelkönig“

Stand: 27.11.2023, 15:55 Uhr

Der Bornheimer Spargel- und Erdbeerbauer Claus Ritter muss ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Bonn verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Mit angeklagt war auch seine Ehefrau als Mitgesellschafterin des Betriebs. Ihr Urteil: eineinhalb Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Von Tobias al Shomer

Das Urteil kam nicht überraschend. Es entsprach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Auch die hatte drei Jahre Haft für den einstigen "Spargelkönig“ von Bornheim beantragt. Die Eheleute Ritter nahmen das Urteil gefasst auf und doch müssen sie damit zufrieden gewesen sein. Noch im Gerichtssaal erklärten sie, keine Revision einzulegen. Weil auch die Staatsanwaltschaft ankündigte, nicht gegen das Urteil vorzugehen, ist es bereits rechtskräftig.

1,7 Millionen Euro Schaden durch Bankrott und Betrug

Bereits 2020 hatten gemeinsame Recherchen der Lokalzeit und des General-Anzeiger Bonns viele Anklagepunkte aufgedeckt. Die Eheleute Ritter hatten noch knapp 1,7 Millionen Euro aus der Firma abgezweigt, als schon längst klar war, dass ihr Betrieb pleite war. Selbst als schon ein Insolvenzverwalter eingesetzt war, hatte Ritter Betriebsgeräte im Wert von über 200.000 Euro vom Hof geschafft.

Dubiose Geschäfte mit Luxus-Oldtimern

Zum Verhängnis wurden Ritter Luxus-Oldtimer. Zeitweise hatte er einen Fuhrpark in seiner Garage in Bonn-Endenich mit einem Wert im zweistelligen Millionen-Bereich. Doch die waren alle finanziert. Als der Obst- und Gemüsebauer in finanzielle Schwierigkeiten geriet, begann er, dubiose Geschäfte damit zu machen. Obwohl ihm die Fahrzeuge gar nicht gehörten, verpfändete er sie. Eigentlich geht das nur mit dem Fahrzeugbrief. Der lag aber beim Eigentümer - der finanzierenden Bank.

Um mindestens ein Auto trotzdem zu Geld zu machen, ging er zum Straßenverkehrsamt der Stadt Bonn und holte sich gegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung neue Fahrzeugpapiere. Das ist eine Straftat. Auch deshalb wurde er heute verurteilt. Der finanzielle Schaden durch diese Geschäfte beträgt insgesamt 1,3 Millionen Euro.

Sechs Monate Beugehaft

Beim Insolvenzverfahren ihres Betriebs zeigten die Eheleute keine Kooperationsbereitschaft. Im Gegenteil. Weil sie sich weigerten, wichtige Geschäftsunterlagen wie Verträge zu übergeben, saßen beide bereits sechs Monate in Erzwingungshaft. Sie sind beide auch im privaten Insolvenzverfahren. Nach dessen Abschluss ist man eigentlich schuldenfrei. Doch die drei Millionen Euro, die sie durch das Urteil heute zurückzahlen müssen, werden ihnen nicht erlassen. Schulden, die aus Straftaten entstehen, sind davon ausgenommen.

 Quelle:
* Landgericht Bonn

Über das Thema berichten wir am 27.11.2023 auch in den Lokalzeit Nachrichten Bonn.