Bei Schneefall zur Arbeit - oder einfach im Homeoffice bleiben? Das ist die Rechtslage

Stand: 16.01.2024, 18:58 Uhr

In Teilen von NRW soll es ab Mittwochmorgen kräftig und anhaltend schneien - Verkehrsprobleme werden befürchtet. Müssen Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit fahren? Oder können sie einfach im Homeoffice bleiben? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Um es gleich vorweg zu sagen: Beschäftigte dürfen ihrer Arbeitsstätte nicht einfach fernbleiben - auch nicht bei widrigen Wetterverhältnissen. Wenn das mobile Arbeiten nicht vertraglich geregelt ist, darf der Arbeitgeber verlangen, dass die Beschäftigten ins Büro kommen– egal, ob es nun stark schneit, stürmt oder die Straßen spiegelglatt sind. 

Angestellte sollten sich daher mit ihren Vorgesetzten absprechen, ob die Arbeit vom heimischen Schreibtisch in Ordnung ist. Wer bei starkem Schneefall zu spät oder einfach nicht zur Arbeit kommt, muss laut der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit Lohnkürzungen rechnen. Anders ist es laut Verdi, wenn es für den Beschäftigten beim Arbeitgeber ein Überstundenkonto gibt. Die ausgefallenen Stunden werden dann als Minusstunden verbucht und können zu einer späteren Zeit nachgeholt werden.

Gibt es bei widrigen Wetterverhältnissen ein Recht auf Homeoffice?

Generell gilt: Ob und in welchem Umfang für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Homeoffice erlaubt ist, kann nach Angaben der IHK-Pfalz in einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn allerdings keine Vereinbarung vorliegt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer Rücksprache mit ihren Vorgesetzten halten. Und diese müssen nicht unbedingt zustimmen.

Wie ist man versichert, wenn auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert?

Passiert ein Unfall auf dem Arbeitsweg oder anschließend auf dem direkten Heimweg, sind Betroffene laut Verbraucherzentrale NRW über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen kommen aber nur zum Tragen, wenn sie beizeiten abgeschlossen worden sind.


Muss ich vor der Arbeit vor meinem Zuhause Schnee räumen?

Für Hauseigentümer gehört das zu den Pflichten. Denn durch Schnee erhöht sich das Unfallrisiko auf Bürgersteigen erheblich. Von Schnee geräumt werden müssen die Bereiche vor dem Grundstück bis zu Hauseingängen und Mülltonnen. In den meisten Städten und Gemeinden muss der Gehweg von Montag bis Samstag bereits vor 7 Uhr und bis 20 Uhr schneefrei sein.

An Sonn- und Feiertagen greift die Schneeräumpflicht meist ab 8 Uhr und ebenfalls bis 20 Uhr. Wer der Räumpflicht nicht nachkommt haftet, wenn sich Passanten bei einem Unfall verletzen. Zusätzlich kann eine Geldbuße verhängt werden.

Mietern kann übrigens die Räumpflicht übertragen werden. Das muss ausdrücklich im Mietvertrag verankert sein. Ein Hinweis in der Hausordnung reicht nicht. Ist Mietern die Räumpflicht übertragen, haften sie bei Unfällen. Vermieter müssen allerdings sicherstellen, dass Mieter wirklich räumen. Ansonsten haften sie bei einem Unfall unter Umständen mit.

Unsere Quellen:

  • eigene Recherchen
  • Gewerkschaft Verdi
  • IHK Pfalz
  • Verbraucherzentrale NRW