Messerangriff auf Kinder in Duisburg: Täter muss in geschlossene Klinik

Stand: 27.11.2024, 16:29 Uhr

Ein 22-Jähriger kommt dauerhaft in eine geschlossene psychiatrische Klinik. Er hatte zwei Kinder mit einem Messer angegriffen.

Von Monika Krahl

Die zuständigen Richter am Duisburger Landgericht haben das Urteil vor allem damit begründet, dass der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Wegen einer hebephrenen Schizophrenie leide der Beschuldigte unter Wahnvorstellungen und habe Gewaltphantasien, die er wieder ausleben könne.

Schuldeingeständnis über den Anwalt

Der 22-jährige Täter gab während des Prozesses zu, dass er am 28. Februar 2024  in Duisburg-Marxloh ein damals 9-jähriges Mädchen und dessen 10-jährigen Cousin mit einem Messer und einem Hammer angegriffen hatte. Laut Anklage tat er das, weil er eine verurteilte Mörderin in den USA beeindrucken wollte.

Außerdem habe er eine Wette unter Chat-Bekanntschaften gewinnen wollen. Die beiden Kinder hatten sich damals blutüberströmt und schwer verletzt vom Tatort zurück in ihre Schule in Duisburg-Marxloh retten können. Sie wurden später im Krankenhaus notoperiert. Ein Zeuge und der Vater des 22-Jährigen hatten eingegriffen und möglicherweise Schlimmeres verhindert.

Gericht sieht Mordmerkmal Heimtücke erfüllt

Die Tat wertet das Gericht als Mordversuch und sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit der beiden Kinder ausgenutzt. Und er habe die beiden Zufallsopfer mit der klaren Absicht angegriffen, diese zu töten. Trotz seiner psychischen Erkrankung habe er das bewusst getan. 

Laut Anklage sind die äußerlichen Wunden zwar verheilt, die damals angegriffenen Kinder aus Duisburg-Marxloh litten aber weiterhin. Beide seien in Therapie, wollten ihre Wohnung nicht alleine verlassen und hätten oft Angst und auch Schlafstörungen.

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil und damit die unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ist rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Beschuldigte selbst am Mittwoch eine Revision ausgeschlossen haben. 

Quellen:

  • Reporterin vor Ort 
  • Staatsanwaltschaft Duisburg
  • Landgericht Duisburg

Über dieses Thema berichtet der WDR am 27.11.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Duisburg um 19.30 Uhr und im Radio auf WDR 2.