Das habe laut einem Bericht für den Rechtsausschuss des Landtags die Analyse einer Tonaufnahme ergeben.
Am 8. August hatte ein Zeuge den Notruf der Polizei gerufen und war in der Leitung geblieben. So entstand ein Mitschnitt eines Teils des Einsatzes. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat laut Justizministerium die Tonspur untersucht. "Verwertbare Sprachgeräusche" der beteiligten Polizisten habe man nicht heraushören können.
Wohl unter Beamten keine Absprachen zu Aussagen
Laut dem Bericht an den Landtag wurden inzwischen auch die Handys der beteiligten Polizisten untersucht. Sie waren beschlagnahmt worden. Es haben sich laut Ministerium keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Beamten sich über die Handys nach dem tödlichen Einsatz zu ihren Aussagen abgesprochen haben könnten.
Messer in der rechten Hand?
Letztlich scheint eine wichtige Frage nicht zu klären zu sein: in welcher Hand der 16-jährige Mouhamed Dramé sein Messer hielt. Dazu gebe es keine belastbaren Aussagen. Nur ein einziger Zeuge sei sich sicher, dass der Jugendliche es in der rechten Hand hielt.
Der Flüchtling aus dem Senegal soll im Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung zunächst gedroht haben, sich mit dem Messer zu töten. Er wurde von der Polizei erst mit Pfefferspray und zwei Tasern beschossen. Dann fielen Schüsse aus einer Maschinenpistole, an denen der 16-Jährige starb.