[ARCHIV] Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Schriftzug "Landgericht Düsseldorf", aufgenommen am 29.04.2013 am Land- und Amtsgericht Düsseldorf.

Corona-Infektion in der Schule: Klage auf Schmerzensgeld hat kaum Chancen auf Erfolg

Stand: 08.11.2023, 13:33 Uhr

Das Land NRW muss einer Familie wohl keine 19.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sich ein Kind in der Schule mit Covid angesteckt und dann die ganze Familie infiziert hat.

Von Martin Höke

Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Beweisbeschluss deutlich gemacht und einer entsprechende Zivilklage gegen das Land NRW kaum Chancen auf Erfolg eingeräumt. Die Parteien haben jetzt zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme.

Geklagt hatten die Eltern eines Mädchens. Sie werfen der Schule schwere Versäumnisse und damit eine Amtspflichtverletzung vor.

Familie wohl fast vier Wochen in Quarantäne

Die Eltern meinen, daß sich ihre damals elfjährige Tochter im April 2021 in der Schule nur mit dem Corona-Virus infizieren konnte, weil eine offenbar erkrankte Klassenkameradin – trotz angeblich sichtbarer Symptome  - von der Schulleitung nicht rechtzeitig nach Hause geschickt worden war. Das könne aus Sicht des Gerichts kaum als Verletzung der Amtspflicht gewertet werden.

In Folge der Ansteckung waren nicht nur die elfjährige Tochter, sondern auch der ältere Bruder und die Eltern mit dem Covid-19-Virus infiziert worden. Fast vier Wochen habe die Familie nach eigener Schilderung deshalb zwischen April und Mai 2021 in Quarantäne verbringen müssen.

Verantwortlich dafür ist nach Auffassung der klagenden Eltern allein die Nachlässigkeit der Schule. Sie hatten für die beiden Kinder jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld und 7.000 Euro für die Mutter und 6.000 Euro für den Vater gefordert.

Wahrscheinlich kein Schmerzensgeld für Familie

Das Land NRW hatte Versäumnisse der Schule oder Fehler der Lehrer bestritten. Zum einen sei damals die Klassenkameradin nach einem positiven Covid-19-Test sofort nach Hause geschickt worden. Außerdem sei völlig unklar, ob diese Schülerin damals die Tochter der klagenden Eltern infiziert habe. Und dann sei auch ungeklärt, ob sich die Familie überhaupt bei der elfjährigen Mitschülerin ihrer Tochter mit Covid 19 angesteckt habe.

Ähnlich scheinen das auch die Richter zu sehen. Und machen der Familie wenig Hoffnung, die geforderten 19.000 Euro auch zu bekommen. Allenfalls, so der Hinweis, könnte die Tochter Schmerzensgeld geltend machen. Das aber nur, so das Gericht, falls eine Infektion als "Schulunfall" anerkannt würde.

Über dieses Thema berichten wir auch im Hörfunk auf WDR2

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00:44 Min. Verfügbar bis 08.11.2024