Die beiden Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Sie waren 2019 mit Emily und anderen zu einer Klassenfahrt nach London gefahren. Nach Ansicht des Landgerichts Mönchengladbach haben sich die Lehrerinnen vorher nicht ausreichend über den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler informiert.
Vater zufrieden mit dem Urteil
Die Verteidigung sah diesen Verstoß nicht. Sie forderte einen Freispruch für die beiden Lehrerinnen. Die Anwälte wollen jetzt prüfen, ob sie gegen das Urteil vorgehen können.
Emilys Vater zeigte sich zufrieden mit dem Urteil - auch wenn es seine Tochter nicht mehr lebendig machen werde.
Herzinfarkt nach akuter Überzuckerung
Die zuckerkranke 13-Jährige war am 30. Juni 2019 im Krankenhaus wegen Insulinmangels bei einer Klassenfahrt nach London an einem Herzinfarkt gestorben. Ihre Lehrerinnen hätten den Tod der 13-Jährigen verhindern können - so steht es in der Anklage. Denn hätten sie von dem Diabetes der 13-Jährigen gewusst, hätten sie deren akute Überzuckerung früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so den Tod des Mädchens verhindern können.
Lehrerinnen äußern sich
Dass sie vor der Klassenfahrt nach London gesundheitliche Probleme der mitfahrenden Schülerinnen und Schüler nicht schriftlich abgefragt hatten, haben die beiden Lehrerinnen im Prozess zugegeben.
Damit haben sie aus Sicht der Mönchengladbacher Richter gestanden und eingeräumt, ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Die beiden Pädagoginnen hatten allerdings am letzten Infoabend einige Monate vor der Stufenfahrt "zumindest eine mündliche Abfrage zu möglichen Vorerkrankungen der Schüler getätigt und somit etwas unternommen, das in die richtige Richtung geht", so der Vorsitzende Richter.
Keine Infos von Familie
Die beiden angeklagten Lehrerinnen sind nicht vorbestraft. Im Prozess hatten die 34- und 60-jährigen Frauen ihr Bedauern über den Tod des Mädchens ausgedrückt und betont, sie hätten nichts von der Diabetes der Schülerin gewusst.
Laut der Anklage hatten sowohl Emily als auch ihre Familie die Lehrerinnen vor der Klassenfahrt nicht über die Diabetes der 13-Jährigen informiert. Zudem soll Emily auch selbst zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen und auf der Fahrt nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet sowie nicht genug Insulin gespritzt haben.
Unsere Quellen:
- Landgericht Mönchengladbach
- Nebenkläger-Anwalt Wolfgang Steffen
- dpa