Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 64-Jährige auf seiner Internetseite gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und die Würde anderer Menschen angegriffen hat. Mit dem Urteil ging der Richter deutlich über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Pirinçcis Anwalt, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte an, in Berufung zu gehen.
Turbulente Wortgefechte und ein Befangenheitsantrag
Ursprünglich war für das Verfahren ein Verhandlungstag angesetzt worden – es wurden derer drei. Nach turbulenten Wortgefechten hatte die Verteidigung den Richter zum Prozessauftakt im vergangenen Dezember wegen Befangenheit abgelehnt. Über diesen Antrag wurde auch am zweiten Verhandlungstag Anfang Januar nicht entschieden. Erst heute wurde bekannt, dass ein anderer Amtsrichter den Antrag als unbegründet abgelehnt hatte.
Die auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälte der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln hatten dem in der Türkei geborenen Pirinçci vorgeworfen, in seinem Blog "Der kleine Akif“ Feindseligkeit gegen Ausländer geschürt zu haben.
Angriff auf die Menschenwürde und Aufstacheln zum Hass
In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung. Zudem sei der Text von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Grenze der Meinungsfreiheit überschritten
Der Richter hingegen würdigte den Blog Pirinçcis rechtlich als Volksverhetzung. Es seien gleich zwei Tatbestände erfüllt: der Angriff auf die Menschenwürde und das Aufstacheln zum Hass. Und da der Text die Menschenwürde angreife, sei er auch nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen Pirinçcis würden die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschreiten.
Im Oktober 2021 war Akif Pirinçci vom Bonner Landgericht wegen Beleidigung der Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Da er wegen dieses Urteils unter laufender Bewährung stand, wird das heutige Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
Verteidigung kündigt Berufung an
Pirinçcis Rechtsanwalt hatte in seinem Plädoyer noch einmal betont, dass der Richter befangen gewesen sei. Schon vor Beginn der Beweisaufnahme habe festgestanden, dass sein Mandant verurteilt werden solle. Er kündigte an in Berufung zu gehen.
Quelle:
Reporter vor Ort