Urteile für Schuldige an der Messerstecherei in der Mainacht in Inden 00:37 Min. Verfügbar bis 09.07.2026 Von Ingo Wagner

Urteile für Schuldige an der Messerstecherei in der Mainacht in Inden

Stand: 09.07.2024, 19:22 Uhr

Im langen Prozess um die juristische Aufarbeitung der Messerstecherei in der Nacht zum 1. Mai 2023 in Inden sind heute (09.07.2024) die Urteile verkündet worden. Alle sechs Angeklagten sind wegen versuchten Totschlags, schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von vier bis sieben Jahren verurteilt worden.

Messerstecherei war Racheakt

Ein Gerichtssaal voller Menschen. | Bildquelle: WDR/ Ingo Wagner

Die Tat in der Mainacht des vergangenen Jahres war, das stellte sich vor Gericht schnell heraus, ein Racheakt. Zwei der Angeklagten hatten auf der Maifeier in Inden eine Auseinandersetzung mit mehreren Leuten gehabt. Daraufhin verließen sie das Fest. Sie riefen aber Verstärkung herbei. Die traf kurz darauf ein. Und zwar bewaffnet: Die jungen Männer brachten Messer, Baseballschläger und einen Schlagring mit integriertem Klappmesser mit.

Massive Gewalteskalation

Gemeinsam gingen die Angeklagten dann auf eine Gruppe los. Die Opfer wurden durch Tritte, Schläge und Messerstiche verletzt. Die Staatsanwaltschaft sprach während der Verhandlung von einem massiven gewalttätigen Angriff. Die Angeklagten griffen schließlich nicht nur Angehörige der Gruppe, auf die sie es abgesehen hatten, an, sondern auch Menschen, die sich um die Verletzten kümmern wollten oder zu schlichten versuchten.

Messerstecherei in Inden: Alle Angeklagten schuldig gesprochen WDR Studios NRW 09.07.2024 00:23 Min. Verfügbar bis 09.07.2026 WDR Online

Viele Schwerverletzte und lebenslange Folgen

Ein ganze Reihe von Menschen erlitt in dieser Mainacht erhebliche Verletzungen. Besonders schwer traf es einen Familienvater: Ihm wurde ein Messer durch den Hals ins Gehirn gestochen. Er ist jetzt schwerstbehindert und wird für immer ein Pflegefall sein. Deshalb entschied die Richterin, dass die Angeklagten für alle Folgen der Tat, die ihrem Opfer entstanden sind und noch entstehen werden, bezahlen müssen. Aber es ist derzeit natürlich unklar, ob sie dazu jemals in der Lage sein werden. 

Quellen:

  • WDR-Reporter
  • Landgericht Aachen