Köln: Klagen gegen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen erfolgreich

Stand: 16.09.2022, 18:22 Uhr

Es geht um viel Geld, das Menschen, die Corona-Soforthilfen bekommen haben, vorläufig behalten können. Laut des Kölner Verwaltungsgerichts waren die Bescheide des Landes NRW ungenau. Eine endgültige Entscheidung bedeutet das aber noch nicht. 

Von Markus Schmitz

Der Vorsitzende Richter im Kölner Verwaltungsgericht macht bereits in seiner Einleitung klar: "Wir haben uns in der Bundesrepublik umgeschaut". Damit zielt er darauf ab, dass zum Beispiel das Land Bayern die Vergabe der Hilfsgelder besser gelöst hat als NRW. Dort habe es einen klarer formulierten Antrag auf Soforthilfe gegeben. Seine Worte richtet er in erster Linie an die Anwälte der Kölner Bezirksregierung beziehungsweise, die des Landes NRW. Ein Vertreter der Behörden erwiderte, dass die Soforthilfemaßnahmen eine "Nacht und Nebel-Aktion" gewesen seien. 

Missverständliche Formulierungen im Bescheid

Im Frühjahr 2020 hatten in Nordrhein Westfalen über 400.000 Soloselbständige und Kleinunternehmer die Corona Soforthilfe beantragt. Das Geld wurde schnell ausbezahlt. Viele beantragten 9000 Euro. Später allerdings forderte das Land viele tausend Euro davon zurück. Dagegen wehren sich nun die Klägerinnen und Kläger. Sie sind davon ausgegangen, dass sie das Geld behalten können, weil in dem Antrag unter anderem das Wort "Pauschale" zu lesen war. Ausserdem sei nicht klar ersichtlich gewesen, dass das Land die Hilfen nur vorläufig bewilligt hätte. 

Düsseldorf hat ebenfalls entschieden 

Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf haben bereits im August Richterinnen und Richter die Bescheide und Rückforderungen des Landes NRW als rechtswidrig eingestuft. Nun ist mit Köln das zweite Gericht zu der Auffassung gekommen, dass die Rückzahlbescheide aufgehoben werden müssen. In der kommenden Woche wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über weitere Klagen entscheiden. Das Land hat nun noch die Möglichkeit das Oberverwaltungsgericht anzurufen. Demnach sind die Entscheidungen noch lange nicht rechtskräftig

In Nordrhein Westfalen haben laut der Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfen mehr als 400.000 Menschen Soforthilfe beantragt. 2200 haben gegen den Rückzahlungsbescheid geklagt und 60.000 haben bereits das vom Land geforderte Geld zurückgezahlt. Unklar ist, ob sie das zurückgezahlte Geld vom Land wiederbekommen, sollten die Urteile rechtskräftig werden. Experten meinen, das sei eine politische Frage.