Seit Freitag muss sich der Verwalter des Mietshauses vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt verantworten.
Dem Angeklagten aus Mönchengladbach werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll von den maroden Brüstungsgittern gewusst, aber nichts unternommen haben.
Sturz aus 10 Meter Höhe wegen abgebrochenem Brüstungsgitter
Das Brüstungsgitter eines Laubengangs war im dritten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses auf 20 Metern Länge abgebrochen. Vier Hausbewohner waren daraufhin zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Eine Frau und zwei Männer wurden schwer verletzt, ein 31-jähriger Hausbewohner erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.
Zeugen hatten bei der Polizei ausgesagt, dass es auf dem Balkon zum Streit zwischen zwei Männern und der Frau gekommen sei. Ein dritter Mann sei hinzugekommen, um den Streit zu schlichten. Im folgenden Gerangel sei dann das Brüstungsgitter aus der Verankerung gebrochen.
Hausverwalter bestreitet, Mängel gekannt haben
Der Angeklagte (links) vor Gericht
Die Anklage wirft dem Verwalter fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Er soll von den Mängeln gewusst, aber nichts unternommen haben. Der Anklage zufolge hatten die Hausbewohner ihn vor dem Unglück mehrfach darauf hingewiesen. Die bei dem Sturz damals schwer verletzte Frau sagte vor Gericht: "Das Geländer hat immer gewackelt. Das Haus fällt auseinander." Der angeklagte Hausverwalter hat vor Gericht bestritten, von den maroden Balkongeländern gewusst zu haben.
Das 1970 gebaute Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach war sanierungsbedürftig. Für die Instandhaltung des Gebäudes war gemäß Verwaltervertrag der Angeklagte zuständig
Handlauf am Geländer war angesägt
Der Verteidiger des Verwalters verwies darauf, dass der Handlauf des gebrochenen Geländers vor dem Unglück von Unbekannten durchgesägt und dann von einem Hausbewohner geschweißt worden sei - "aber nur laienhaft", wie der Bewohner selbst sagt. Die lockeren Füße der Verankerung habe er mit Fliesenkleber stabilisiert. Er war am Unglückstag als Augenzeuge dabei. Seiner Schilderung nach war das Geländer an dem Abend abgebrochen, nachdem einer der Streitenden die anderen drei mit ausgebreiteten Armen dagegen gedrückt hatte.
Ob der Prozess bereits am Freitag endet, hängt laut einem Gerichtssprecher vom Verfahrensverlauf ab. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 26. November geplant.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
- Polizei Mönchengladbach
- Reporter vor Ort