Mehrjährige Haftstrafen gegen Düsseldorfer Jugendbande wegen brutaler Raubserie

Stand: 25.11.2024, 17:04 Uhr

Eine Jugendbande hatte ihre Opfer in Düsseldorf ausgeraubt und zum Teil schwer verletzt. Mehrere Täter müssen jetzt in Haft.

Von Martin Höke

Im Prozess um eine brutale Raubserie in Düsseldorf hat das Landgericht heute vier der insgesamt acht jungen Angeklagten zu Jugendhaftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen ihre fünf Komplizen wurden Bewährungstrafen und Sozialstunden verhängt. Darunter Schmerzensgeld an die Opfer sowie Zahlungen an das Kinderhospiz.

Einer der drei Haupttäter, ein 18-Jähriger,  wurde in Abwesenheit verurteilt. Er hatte sich während des Prozesses ins Ausland abgesetzt. Sein Verfahren war abgetrennt worden.

Geständnisse im Prozess

Die 17 bis 20 Jahre alten Angeklagten aus Düsseldorf hatten gestanden, vor elf Monaten in unterschiedlicher Zusammensetzung sieben brutale Raubüberfälle begangen zu haben. Ihnen wurde deshalb schwerer Raub und Körperverletzung vorgeworfen.

Laut Anklage waren sie zum Teil mit Machete und Gaspistole auf ihre Opfer losgegangen und hatten gedroht, sie zu erschießen. Über eine Kleinanzeigenplattform hatte die Bande Anfang Dezember 2023 teure Handys angeboten, um die Interessenten auszurauben, wenn diese mit reichlich Bargeld am verabredeten Treffpunkt erschienen. Aber auch Anbieter von Handys in vornehmen Wohngegenden in Düsseldorf zählten zu den Opfern.

Eines der Opfer zum Pflegefall geprügelt

So wurde ein zweifacher Familienvater mit der Aussicht auf ein günstiges Smartphone in die Falle gelockt. Am Treffpunkt wurde der 28-Jährige krankenhausreif geprügelt und ist heute ein Pflegefall.

Die Staatsanwältin hat für die jugendlichen Angeklagten je nach Tatbeteiligung Sozialstunden, Geld-, Bewährungsstrafen gefordert. Die zwei 18- und 19-jährigen mutmaßlichen Hauptakteure sollten für drei beziehungsweise drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Das war der Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Karin Michalek nicht genug. Die Richter gingen mit den verhängten Strafen zum Teil deutlich über die Anträge der Anklage hinaus. Die Vorsitzende verwies dazu auf die teilweise erheblichen Folgen der Taten für die Opfer.

Einige hätten ihre Unbefangenheit im öffentlichen Raum verloren oder litten unter Traumata, so die Richterin an die jungen Männer gerichtet, „das haben nur die Angeklagten zu verantworten.“

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger hatten deutlich geringere Jugendstrafen für tat- und schuldangemessen gehalten.

Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort